Abmahnungen von U+C Rechtsanwälte wegen Streamings - drohen weitere Abmahnungen?

Abmahnung Filesharing
14.12.20132696 Mal gelesen
Laut Medienberichten soll die kürzlich erfolgte Abmahnwelle der Kanzlei U+C wegen Streamings erst der Anfang gewesen sein.

In den letzten Tagen erhielten zahlreiche Betroffene eine Abmahnung der Regensburger Kanzlei U C im Namen der The Archive AG. Den abgemahnten Personen wird vorgeworfen, durch das Streamen von Erotikvideos auf dem Portal RedTube eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Berichten zufolge waren von den Abmahnungen bisher nur Kunden der Deutschen Telekom betroffen. Rechtsanwalt Thomas Urmann äußerte sich jedoch offenbar dahingehend, dass auch Auskunftsbeschlüsse für weitere Internetprovider erwirkt worden seien. Zudem sei Redtube auch nicht die einzige Plattform, die überwacht werden könne.

Daher muss damit gerechnet werden, dass zukünftig weitere Abmahnungen wegen Streamings erfolgen werden.

Noch ist aber völlig unklar, wie sich die Rechtslage bezüglich des Streamings darstellt. Es gibt zu dieser Frage nach meiner Kenntnis bislang keine Gerichtsentscheidung.

Das Streamen könnte eine nach § 44a UrhG als vorübergehende Vervielfältigungshandlung zulässig sein.

Zumindest wegen § 53 UrhG dürfte eine Urheberrechtsverletzung ausscheiden. Nach dieser Vorschrift sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Die Abmahnungen können vollständig abgewehrt werden. Es sollte weder die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden noch sollten die geforderten Beträge bezahlt werden.

Dennoch kann nicht dazu geraten werden, die Abmahnungen einfach zu ignorieren. Es sollte auf jeden Fall reagiert werden und die Abmahnung zurückgewiesen werden.

Bei der Abwehr einer Abmahnung der Kanzlei U C für The Archive wegen Streamings bin ich Ihnen gerne behilflich. Die Mandatsabwicklung kann auf Wunsch vollständig per E-Mail erfolgen.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

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