Rasch Abmahnung für die Universal Music GmbH: Diverse Musiktitel von Lena, Jennifer Braun, Sido, Stanfour, Stromae und Unheilig

Abmahnung Filesharing
13.12.2013603 Mal gelesen
Urheberrechtsverletzungen an Musiktiteln. Rechteinhaber macht Vergleichsangebot. Wie reagieren auf eine Abmahnung?

Obwohl Ende 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Berichten zufolge mahnt die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Namen der Universal Music GmbH ab. Denen nach, sind folgende diverse Musiktitel Gegenstand von Abmahnungen:

"I Care For You" von Jennifer Braun,
"Bee" von Lena,
"Love Me" von Lena,
"Sattelite" von Lena,
"Sie Bleibt" von Sido,
"Wishing You Well" von Stanfour,
"Alors On Danse" von Stromae und
"Geboren Um Zu Leben" von Unheilig.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Uns finden Sie unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin