Abmahnung Urmann & Kollegen / U+C für die Archiv AG wg. Streaming - Es werden weitere Abmahnungen erwartet. Kann man sich schützen?

Abmahnung Filesharing
12.12.20131453 Mal gelesen
Die Kanzlei Urmann & Kollegen hat nunmehr öffentlich Stellung genommen und angekündigt, dass zukünftig weitere Abmahnungen ausgesprochen werden. Offenbar sind aus Kapazitätsgründen derzeit nur Kunden der Telekom betroffen. Gibt es eine Möglichkeit sich zu schützen?

Seit Ende letzter Woche überrollt eine durch die Kanzlei Urmann & Kollegen ausgelöste "Abmahnwelle" Deutschland. Auch die Kanzlei Gravel Herrmann Sari bearbeitet eine Vielzahl von Abmahnungen der Kanzlei U C im Auftrag der The Archiv AG.

Durch die große mediale Aufmerksamkeit ist der Inhalt der Abmahnung hinlänglich bekannt und kann daher grob zusammengefasst werden. Den Betroffenen wird vorgeworfen auf dem Portal redtube.com einen der nachfolgenden Filme:

  • Hot Stories
  • Amanda`s secrets
  • Glamour Show Girls
  • Dream Trip
  • Miriam`s Adventures

gestreamt zu haben und so eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Die Abmahnung durch U C enthält die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von 250,-- €.

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass offenbar bislang ausschließlich Kunden der Deutschen Telekom abgemahnt wurden. Die Kunden anderer Provider sollen offenbar zu einem späteren Zeitpunkt abgemahnt werden.

Es stellt sich daher die Frage, ob drohenden Abmahnungen bereits im Vorfeld begegnet werden kann. 

Hier bietet eine vorbeugende Unterlassungserklärung nach unserer Auffassung ein gutes Instrument um eine Abmahnung bereits im Vorfeld zu begegnen. Da ein Großteil der in der Abmahnung geltend gemachten Forderung die Kosten für den Versand der Abmahnung betreffen und diese nicht mehr erforderlich ist, wenn eine Unterlassungserklärung bereits abgegeben wurde, lässt sich so m.E. ein guter Schutz erreichen.

Zwar gibt es - auch durch den Unterzeichner geteilt - eine Reihe von erheblichen Bedenken gegen das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung im Fall von Streaming, allerdings kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Gerichte auch Streaming als Urheberrechtsverletzung betrachten. Da zum jetzigen Zeitpunkt nach Kenntnisstand des Unterzeichners auch noch keine Gerichtsentscheidung hierüber vorliegt, ist die Möglichkeit der Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung durchaus erwägenswert.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Urmann & Kollegen / The Archive AG wegen Streaming erhalten haben oder Ihnen Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht begründen, dass Ihnen der Erhalt einer Abmahnung droht, stehen wir Ihnen gerne zu einem unverbindlichen Erstgespräch mit einem erfahrenen Rechtsanwalt unter 069/900 25 940 oder 0251 - 39 51 81 80 zur Verfügung.

Weitere Informationen rund um das Thema Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auch unter: www.abmahnung-rechtsanwaelte.de