Abmahnungen von U+C Rechtsanwälte für The Archive AG - Fristablauf beachten!

Abmahnung Filesharing
12.12.2013599 Mal gelesen
Meiner Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei U+C für The Archive AG wegen des Streamens von Erotikfilmen auf dem Portal RedTube vor.

Zahlreiche Betroffene haben in den letzten Tagen Abmahnungen von der Regensburger Kanzlei U C im Auftrag der The Archive AG erhalten.

Den Abgemahnten Personen wird vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung durch das Streamen von Erotikfilmen begangen zu haben. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 250 € gefordert. Einige Betroffene haben gleich mehrere Abmahnungen erhalten.

Die Rechtslage in Bezug auf das Streamen ist keineswegs so eindeutig wie die Kanzlei U C dies in den Abmahnschreiben darstellt. Nach dem derzeitigen Stand ist davon auszugehen, dass das Streamen keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Das Streamen könnte eine nach § 44a UrhG als vorübergehende Vervielfältigungshandlung zulässig sein. Zumindest wegen § 53 UrhG dürfte eine Urheberrechtsverletzung ausscheiden. Nach dieser Vorschrift sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Die Abmahnungen können vollständig abgewehrt werden. Es sollte weder die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden noch sollten die geforderten Beträge bezahlt werden.

Dennoch kann nicht dazu geraten werden, die Abmahnungen einfach zu ignorieren. Es sollte auf jeden Fall reagiert werden und die Abmahnung zurückgewiesen werden.

Bei der Abwehr einer Abmahnung der Kanzlei U C für The Archive wegen Streamings bin ich Ihnen gerne behilflich. Die Mandatsabwicklung kann auf Wunsch vollständig per E-Mail erfolgen.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

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