Abmahnung an redtube.com-Nutzer durch Urmann + Collegen (U + C)

Abmahnung an redtube.com-Nutzer durch Urmann + Collegen (U + C)
09.12.20135003 Mal gelesen
Anwälte der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) sollen nach Informationen der "Welt" in diesen Tagen an mehr als 10.000 deutsche User der Porno-Plattform "Redtube.com" Abmahnungen versendet haben.

Auch die Kanzlei LF legal, Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte, welche das Portal www.abmahnhilfe24.de betreibt, hat bereits derartige Abmahnungen der U C Rechtsanwälte vorliegen. Rechtsanwalt Lüdeckes Ansicht nach ist die Rechtslage längst nicht so eindeutig, wie U C Rechtsanwälte es in Ihren Schreiben darstellen. Dennoch sollten die gesetzten Fristen beachtet werden und innerhalb selbiger eine Reaktion erfolgen. "Es muss mit einem Abwehrschreiben  deutlich gemacht werden, dass man den Anspruch der Abmahner nicht anerkennt!"

Lüdecke ist  zuversichtlich, dass Urmann Collegen es schwer haben dürften, Usern die vorgeworfene Urheberrechtverletzung nachzuweisen. Lüdecke weiter: "Mit den in der Abmahnung verlangten 250 Euro rudert U C bereits ein ganzes Stück zurück, im Vergleich zu den 650,00 Euro, welche in herkömmlichen Filesharing-Angelegenheiten stets in Ansatz gebracht worden sind. Dennoch sind auch diese Kosten unserer Ansicht nach überhöht. Die Anwaltskosten in urheberrechtlichen Abmahnangelegenheiten im privaten Rahmen sind durch den relativ neuen § 97a Abs. 3 UrhG regelmäßig auf 155,30 Euro gedeckelt. Die verbleibenden knapp 100,00 Euro müssten demnach Schadensersatz sein. Da es sich bei Redtube.com jedoch um Streaming-Portal handelt, betreibt der Nutzer dieses Portals gerade kein Filesharing - also das zur Verfügung stellen der Werke für andere, welches einen Schadensersatz normalerweise erst begründet. Ebenso ist es noch fraglich, ob dass das Anschauen gestreamter Pornofilme überhaupt eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung darstellt. In Frage käme zwar eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts nach § 16 UrhG. Dann jedoch müsste beim Streamen tatsächlich eine Vervielfältigung des Werkes entstehen. Streaming funktioniert jedoch zumeist so, dass nur Teile des Werkes in den Arbeitsspeicher des Computers geladen werden und dort nach erfolgtem Abspielen sogleich wieder gelöscht werden. Die Daten landen also weder auf der Festplatte des Computers noch verbleiben sie auf dem Computer. Zudem ist fraglich, und vom Streamingsystem abhängig, ob überhaupt der ganze Film/Clip im Arbeitsspeicher des Rechners geladen wird, oder immer nur ein Teil, welcher gerade abgespielt wird. Jedenfalls kann von einer Weitergabe oder einer weiteren Verwendung des Werkes kaum die Rede sein."

Interessant ist zudem, wie Urmann Collegen (U C) überhaupt an die Adressen der vermeintlichen Nutzer gekommen sind. Offenbar sollen die Angeschriebenen die 250,00 Euro an "The Archive", als Rechteverwalter, überweisen.  Urmann Collegen (U C) begehen damit Neuland, denn bislang wurden nur User abgemahnt, die beim "Filesharing" Dateien zum Download bereitgestellt haben sollen. Beim Streaming ist es jedoch der Betreiber des Portals, welcher für das Bereitstellen der Werke zum Download verantwortlich sein dürfte. Lüdecke: "Es gibt aus unserer Sicht  keine rechtliche Grundlage für die Abmahnungen und auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens nach § 101 des Urheberrechtsgesetzes!"

Nach Meinung des Portals "www.verbraucherschutz.tv" gibt es nur zwei Möglichkeiten, wie man bei U C an die Daten der vermeintlichen Nutzer gekommen ist: Entweder es konnte gelingen, Internetverbindungen auszuspähen, oder redtube.com hat die Daten selbst übermittelt. Lüdecke teilt diese Einschätzung und gibt zu bedenken: "Sollten Daten tatsächlich ausgespäht worden sein, so würde dies ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen. Wir halten es eher für unwahrscheinlich, dass ein Ausspähen der Datenverbindungen stattgefunden hat. Es ist daher wahrscheinlicher, dass die Daten von Redtube.com selbst stammen. Dann jedoch muss die Frage gestellt werden, warum Redutbe.com selbst nicht in die Haftung genommen wird. Wie bereits gesagt, ist Redtube.com selbst verantwortlich für alle über dieses Portal begangenen Urheberrechtsverletzungen."Sollte hier tatsächlich der eigentliche und große Verletzer toleriert werden, um weitere Verstöße von Nutzern zu ermöglichen und diese sodann massenhaft zur Kasse zu bitten .?

Für die Rechtsanwälte von abmahnhilfe24.de ist die Sache klar -  Hier wird auf den Peinlichkeitsfaktor gesetzt: "Hoffentlich haben die Abgemahnten den Mut, dieser Masche einen Strich durch die Rechnung zu ziehen!"

Mehr Informationen: www.abmahnhilfe24.de

LFlegal Rechtsanwälte

Roland Fritzsch Rechtsanwalt

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