U+C Rechtsanwälte mahnen wegen Streaming ab

Abmahnung Filesharing
06.12.2013558 Mal gelesen
Die Kanzlei Urmann + Collegen mahnt Nutzer wegen des Streamings verschiedener pornographischer Filme ab. Das Streaming fand bei jeder der uns bekannten Abmahnungen auf der Plattform redtube.com statt. Die Rechtsanwälte vertreten das Unternehmen The Archive AG.

Bis jetzt ist unbekannt, wie die Daten der Nutzer gesichert und erhoben wurden. Die Seite redtube.com wird in den USA gehostet. Da beim Streaming die Daten unmittelbar von einem Server auf den entsprechenden Client übertragen werden, besteht im Gegensatz zum Filesharing über entsprechende Tauschbörsen nicht die Möglichkeit, IP-Adressen der Nutzer einzusehen. Eine entsprechende Auskunft kann nur über einen Zugriff auf die Logfiles des jeweiligen Servers erfolgen. Diese unterliegen jedoch dem Datenschutz. Es besteht daher der Verdacht, dass der Erlangung von IP-Adressen in diesem Fall Verstöße gegen Datenschutzrecht zugrunde liegen.

Zudem ist juristisch umstritten, ob das Streaming überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Wir vertreten seit langem die Rechtsauffassung, dass das Streaming nicht illegal ist. Zwar werden während des Streamings Teile des Videos in den Arbeitsspeicher (RAM) des Computers geladen. Dies geschieht aber nur flüchtig und zu keinem Zeitpunkt wird die vollständige Video-Datei auf der Festplatte abgelegt. Das Anschauen selbst ist dann überhaupt nicht mehr als urheberrechtliche Nutzung zu werten und deshalb legal. Schließlich wäre in Bezug auf dieses Portal sogar davon auszugehen, dass die Anfertigung einer privaten Kopie gem. §53 UrhG erlaubt wäre, da das Portal redtube.com nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Insoweit besteht hier ein großer Unterschied zu Portalen wie kino.to. Bis jetzt gab es noch keine Gerichtsentscheidungen zu Streaming, sodass sich User in einer rechtlich grauen Zone bewegten. Dies könnte sich jetzt möglicherweise ändern.

Wer bereits eine Abmahnung bekommen hat, sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt unterschreiben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Abmahnende mehr unterschreibt als für die Abgabe einer wirksamen Unterlassungserklärung notwendig ist. Insbesondere seit in Kraft treten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist eine Überprüfung der Abmahnung besonders wichtig. Nur Abmahnungen, die den hohen formellen Voraussetzungen des Gesetzes genügen, sind überhaupt wirksam.

Wir beraten Sie gerne bundesweit unter folgender Rufnummer: 0221 / 968 896 460 0