Abmahnung von Bloggern durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen, Pries und Partner i. A. v. WENN GmbH wegen unberechtigter Bildernutzung

Abmahnung von Bloggern durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen, Pries und Partner i. A. v. WENN GmbH wegen unberechtigter Bildernutzung
02.12.2013383 Mal gelesen
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen, Pries und Partner mahnt Blogger und Internetseitenbetreiber i. A. v. diversen Bildagenturen wegen unberechtigter Bildernutzung ab. Den Betroffenen wird vorgeworfen Bilder/Fotos auf einer Internetseite genutzt zu haben ohne eine entsprechende Lizenz.

Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen, Pries und Partner mahnt i. A. v. diversen Bildagenturen wegen unberechtigter Bildernutzung ab. Den Betroffenen wird vorgeworfen Bilder/Fotos auf einer Internetseite genutzt zu haben ohne eine entsprechende Lizenz. Wegen der illegalen Verwendung von Fotos werden die Abgemahnten aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb einer kurzen Frist abzugeben und den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen.

Sodann erklären die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen, Pries und Partner, dass die Fotoagentur einen Schadensersatzanspruch wegen der unberechtigten Bildernutzung hat. Den Schadensersatzanspruch berechnen sie nach der sogenannten Lizenzanalogie mittels der MFM-Tabelle (Honorarempfehlungen der Mittelstandsgesellschaft für Foto- und Marketing).

Zusätzlich berechnen die Rechtsanwälte einen Aufschlag von 100 % für die fehlende Quelleangabe.

Häufig werden Gesamtbeträge über 4.000 EUR gefordert.

Wie reagieren Sie am besten auf dieses Schreiben?

  1. Nicht voreilig unterschreiben
  2. Nicht voreilig zahlen

Aufgrund der neuen Gesetzeslage sollte die Abmahnung einer sehr genauen Prüfung unterzogen werden. Denn einige Fehler können nun sogar zur Unwirksamkeit der Abmahnung führen.

Wenn Sie eine Abmahnung, Mahnbescheid oder eine Klage wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, stehe ich Ihnen bundesweit mit meiner Erfahrung auf diesem Gebiet zur Verfügung. Ich konnte bereits sehr vielen Abgemahnten auf dem Gebiet Urheberrecht helfen.

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihrer Abmahnung kontaktieren Sie mich unter 030/206 269 24 oder senden mir Ihre Abmahnung per E-Mail an mail@abmahnung-hilfe.info zu.

Für die außergerichtliche Vertretung vereinbaren wir von Anfang an ein pauschales Festhonorar. Damit behalten Sie die volle Kostenkontrolle und Kostentransparenz.

Informationen zu weiteren Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-hilfe.info

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