Der Hobbit - Waldorf Frommer Abmahnung

Der Hobbit - Waldorf Frommer Abmahnung
29.11.2013335 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen "Der Hobbit - Eine unerwartete Reise" erhalten? Hier finden Sie Hilfe von einem Anwalt, der mehr als 17.000 Abmahnopfer, darunter tausende Waldorf Frommer Abgemahnte, verteidigt hat. Lesen Sie weiter, was man gegen Waldorf Frommer tun kann.

Keine € 815,00 an Waldorf Frommer wegen "Der Hobbit" bezahlen

Auch nach Änderung des § 97a UrhGmahnen Waldorf Frommer weiter wegen "Der Hobbit - Eine unerwartete Reise" ab. Sie fordern für den Upload von Filmen in Internettauschbörsen € 815,00. Diese setzen sich aus € 600,00 Schadensersatz und € 215,00 Anwaltskosten zusammen. Ebenso fordern sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Haftet der Anschlussinhaber automatisch bei einer Abmahnung?

Nein, gerade nicht. Der betroffene Anschlussinhaber haftet nur als Täter oder Störer. Wenn andere wie Kinder, Partner, Mitbewohner oder Gäste das Filesharing des Films "Der Hobbit" begangen haben, schränkt die Rechtsprechung die Haftung des Anschlussinhabers ein. Er ist für andere nur verantwortlich, wenn er Überwachungs- oder Belehrungspflichten verletzt hat. 

Was ist bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen "Der Hobbit" zu tun?

Reagieren Sie richtig, indem Sie sofort einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Mit ein bisschen Glück und einer guten Verteidigung können Sie je nach Einzelfall die Unterlassungserklärung und die Zahlung an Waldorf Frommer vermeiden.

Rufen Sie mich am besten gleich an. Gerne helfe ich Ihnen.

Kontaktieren Sie uns unkompliziert telefonisch unter 07171 186 866, per E-Mail (info@anwaltskanzlei-hechler.de) oder per Kontaktformular.