Abmahnung Waldorf Frommer iAd. Studiocanal GmbH – Paranoia – Riskantes Spiel

Abmahnung Waldorf Frommer iAd. Studiocanal GmbH – Paranoia – Riskantes Spiel
26.11.2013215 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte WALDORF FROMMER mahnen derzeit verstärkt im Auftrag der Berliner Firma Studiocanal GmbH, Neue Promenade 4, 10178 Berlin ab. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist das Filmwerk PARANOIA – RISKANTES SPIEL. Betroffenen wird von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer vorgeworfen, den Film PARANOIA – RISKANTES SPIEL im Rahmen einer Tauschbörse Dritten zum kostenlosen Download angeboten zu haben.

Wie üblich fordern die Rechtsanwälte WALDORF FROMMER für die von ihnen vertretenen Rechteinhaber, hier für die Studiocanal GmbH, die Abgabe einer lebenslänglich bindenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages  in Höhe von 600,00 EUR. Weiter wird Ersatz der durch die "erforderliche" Einschaltung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer entstanden Kosten (Abmahnkosten) in Höhe von 215,00 EUR gefordert. Insgesamt wird somit ein Zahlungsbetrag in Höhe von 815,00 EUR geltend gemacht.

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Den Abmahnschreiben von Waldorf Frommer sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers, hier der Studiocanal GmbH, formuliert sind und auf eine Täterhaftung schließen lassen, die bei weiten nicht in jedem Fall gegeben ist. Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern. Da das Filmwerk PARANOIA - RISKANTES SPIEL nicht das einzige im Repertoire der Studiocanal GmbH ist, kann es zu kostspieligen Folgeabmahnungen kommen, die durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung vermeidbar sind. Hier kann es unter Umständen sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben, um weitere Abmahnschreiben zu verhindern. Lassen Sie sich beraten!

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 EUR bezahlen!

Weiter sollen auf keinem Fall der "Vergleichsbetrag" in Höhe von 815,00 EUR ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden.

Bezüglich der geforderten Abschlagssummen ist also Vorsicht geboten. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge. Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich beraten!

Sofern die Abmahnung unberechtigt - oder teilweise unberechtigt - ist, steht den jeweils Betroffenen auch die Möglichkeit offen, die Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage zu parieren. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte WALDORF FROMMER im Auftrag der Studiocanal GmbH aufgrund der unerlaubten Verwertung des Filmwerkes PARANOIA - RISKANTES SPIEL erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Sievers & Collegen
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