Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Films: „Scary Movie 5“, für die Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnung Filesharing
18.11.2013308 Mal gelesen
Die Constantin Film Verleih GmbH fordert Unterlassungserklärung und macht Vergleichsangebot über 815,- €. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung - Wie ist zu reagieren bei einer Abmahnung?

Inhaber von Internetanschlüssen erhalten erneut Schreiben der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer. Es wird ihnen vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt über Online-Tauschbörsen (p2p) zur Verfügung gestellt und damit Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Diese Abmahnungen werden im Auftrag des durch den behaupteten Verstoß geschädigten Rechteinhabers, welchem infolge der angeblichen Tathandlung Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung entstanden seien, ausgesprochen.

Gegenstand von Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ist der Kinofilm:

"Scary Movie 5" des Regisseurs Malcolm D. Lee.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin