AG Hamburg deckelt Streitwert beim Filesharing auch bei Altfällen

Abmahnung Filesharing
07.11.2013262 Mal gelesen
Das Amtsgericht Hamburg hat sich wiederholt in einem Hinweisbeschluss dafür ausgesprochen, dass aufgrund des Anti-Abzock-Gesetzes der Streitwert – und damit die Abmahnkosten – für Filesharing Verfahren erheblich reduziert werden. Dies soll auch für Altfälle gelten.

Vorliegend war ein Tauschbörsennutzer vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes wegen illegaler Verbreitung von pornografischen Werken abgemahnt worden. Der Rechteinhaber machte darin wegen dieser Urheberrechtsverletzung Abmahnkosten in Höhe von 651,80 € sowie Schadensersatz in Höhe von 400,00 € an. Dabei legte er einen großzügig bemessenen Streitwert in Höhe von 10.000 € zugrunde. Da der Abgemahnte nicht zahlte, verklagte der Rechteinhaber ihn auf Zahlung.

Doch das Amtsgericht Hamburg wollte da - entgegen langjähriger Hamburger Tradition-  nicht mehr mitmachen. Es wies mit Hinweisbeschluss vom 24.10.2013 (Az. 32 C 405/13) darauf hin, dass der Streitwert viel zu hoch angesetzt worden sei. Dabei vertritt das Gericht den Standpunkt, dass die im neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgeschriebene Begrenzung des Streitwertes auf 1.000 € bei Erstabmahnungen von Privatpersonen auch auf Altfälle anzuwenden ist, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 09.10.2013 aufgetreten sind.

Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Interessanterweise hatte sich das Amtsgericht Hamburg bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes für die Deckelung des Streitwertes auf 1.000 Euro in einem Hinweisbeschluss vom 24.07.2013 (Az. 31a C 109/13) ausgesprochen. Allerdings ist die Rechtsprechung zumindest für Altfälle uneinheitlich. Hier vertrat kürzlich das Amtsgericht München in einem laufenden Verfahren den gegenteiligen Standpunkt (Az. 158 C 17155/12).

Tauschbörsennutzer sollten sich nicht täuschen lassen. Trotz der Deckelung der Streitwerte in Filesharing Fälle durch das neue Gesetz bleiben Abmahnungen ein einträgliches Geschäft. Sie werden nach wie vor massenweise ausgesprochen. Häufig setzen Rechtsanwälte jetzt hohe Schadensersatzansprüche an.