Abmahnung Waldorf Frommer - € 815,00

Abmahnung Waldorf Frommer - € 815,00
28.10.2013321 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Waldorf Frommer verschickt seit neuestem Abmahnungen wegen Filesharing, in denen sie wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und nunmehr einen Gesamtbetrag von € 815,00, statt ehemals € 956,00 und sodann € 1.028,00 verlangen.

Auch wenn der Gesamtbetrag reduziert auf € 815,00 wurde, so bedeutet dies nicht, dass Sie unbedingt zahlen sollten.

Die Abmahnungen der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer sind sehr professionell aufgemacht und verführen dazu, dass man besser zahlt und die anliegende Unterlassungserklärung unterschreibt.

Tun Sie dies nicht!

Wir haben schon tausenden von Internetusern erfolgreich helfen können.

Nicht jede Abmahnung ist rechtmäßig oder gerechtfertigt.

  • Nehmen Sie daher auf keinen Fall Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.
  • Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gehaltene Frist.
  • Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.
  • Suchen Sie dringend den Rat eines solchen fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Eine Erstberatung, in der wir die Situation für Sie einschätzen, kostet Sie nichts.

Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns an.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt