Filesharing Abmahnung durch : Waldorf Frommer, Fareds, Konrmeier & Partner, Daniel Sebastian, Rasch, U+C, WeSaveYourCopyrights Urheberrechtsverletzung

Filesharing Abmahnung durch : Waldorf Frommer, Fareds, Konrmeier & Partner, Daniel Sebastian, Rasch, U+C, WeSaveYourCopyrights Urheberrechtsverletzung
26.10.2013696 Mal gelesen
Was hat sich nach der Gesetzesänderung für die Kanzleien Waldorf Frommer, Fareds, Konrmeier & Partner, Daniel Sebastian, Rasch, U+C, WeSaveYourCopyrights getan?

Nach einer kleineren Pause (Grund war die Anpassung der Abmahnungen wegen der Gesetzesänderung) werden von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer und von Kornmeier & Partner zurzeit wieder zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Um die anderen Kanzleien ist es offensichtlich (so jedenfalls nach unserer Erfahrung der zurückliegenden Woche) etwas ruhiger geworden.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben die Abmahnung der neuen Gesetzeslage angepasst. Statt der ursprünglich geforderten Rechtsanwaltskosten von 506,00 Euro für einen Film werden derzeit "nur" noch 215,00 Euro gefordert. Dafür wurde allerdings der Schadensersatz erheblich erhöht. Statt bisher 450,00 Euro werden nunmehr 600,00 Euro an Schadensersatz für einen Film gefordert. Im Ergebnis sieht sich derjenige,der eine Abmahnung wegen eines Films erhält also einer Gesamtforderung von 815,00 Euro gegenüber. In den Fällen vor der Gesetzesänderung waren es 956,00 Euro. Eine wirkliche Verbesserung ist durch die Gesetzesänderung also nicht eingetreten. 

Detaillierte Informationen über die einschlägigen Kanzleien haben wir auf den nachfolgenden Seiten dargestellt:

Waldorf Frommer

Rasch Rechtsanwälte

Kornmeier & Partner

Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsanwalt Daniel Sebastian

WeSaveYourCopyrights

Die innerhalb der jeweiligen Abmahnung geltend gemachten Ansprüche sind stets identisch. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. 

Treffen Sie keine unüberlegten Entscheidungen!

Die geltend gemachten Ansprüche können in jedem Fall reduziert werden. In manchen Fällen ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalls sogar ein vollständiger Haftungsausschluss möglich. Sie sollten daher keine vorschnellen und unüberlegten Handlungen treffen.

Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können in jedem Fall die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.

Lassen Sie die Abmahnung professionell überprüfen, um sich so erfolgreich dagegen zur Wehr setzen zu können.

Gerade im Hinblick auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung gilt es, besondere Vorsicht walten zu lassen. Oftmals beinhalten derartige vorformulierte Erklärungen mehr Verpflichtungen als notwendig.

Wichtig ist zudem - sofern eine Haftung in Betracht kommt - die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der sehr kurz bemessenen Fristen.

Details und weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Website hier: kanzlei-wrase.de/urheberrecht

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten gegen urheberrechtliche Abmahnungen diverser Kanzleien vertreten. Wir helfen auch Ihnen gern weiter.

Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote bereit, um so eine volle Kostentranzparenz zu bieten.

Kanzlei Wrase
Tel.: 040 - 357 30 633
Fax: 040 - 357 30 634
Mail: mail@kanzlei-wrase.de
Web: kanzlei-wrase.de