Abmahnung – Kontor of The Clubs Vol. 60 – We Save Your Copyrights –Zooland Music GmbH – Komodo (Hard Nights) /R.I.O. Feat. U-Jean

Abmahnung – Kontor of The Clubs Vol. 60  – We Save Your Copyrights –Zooland Music GmbH – Komodo (Hard Nights) /R.I.O. Feat. U-Jean
25.10.2013495 Mal gelesen
Sei wurden wegen eines illegalen downloads abgemahnt? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der der We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main im Auftrag Zooland Music GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist das illegale anbieten des Liedes

Komodo (Hard Nights) /R.I.O. Feat. U-Jean

über sog. Filesharing Tauschbörsen wie bittorrent, edonkey, usw. Die Feststellung der öffentlichen Zugänglichmachung soll durch die Excipio GmbH mit Hilfe der Software NARS erfolgt sein.

Gerichtet ist die Abmahnung an den Anschlussinhaber. Achtung! Dieser ist nicht immer gleich der Täter. Es muss immer sogfältig geprüft werden, inwieweit der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. So hat etwa der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 (Morpheus)klargestellt, dass Eltern für das illegale Filesharing von Minderjährigen grundsätzlich nicht haften, wenn sie der Minderjährige über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt wurde und für die Eltern keine Anhaltspunkte vorhanden waren, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt

Achtung! Das Lied befindet sich auf dem Sampler Konto Top Of The Clubs Vol. 60 Wenn diese Datei heruntergeladen ist damit zu rechnen, dass noch weitere Abmahnungen von weiteren Rechteinhabern ausgesprochen werden. Erfahrungsgemäß erhält der Betroffene zwischen zwei und sechs Abmahnungen. es sollte daher über die Abgabe sog. vorbeugender Unterlassungserklärungen nachgedacht werden

In der Abmahnung werden eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie ein Betrag von 450 € gefordert.

Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Wir können nicht empfehlen die beigefügte Erklärung zu unterzeichnen. Dies stellt ein Schuldeingeständnis dar. Eine solche Erklärung bindet den Unterzeichner ein Leben lang! Auch der geltend gemachte Vergleichsbetrag ist nach unserer Auffassung nach deutlich zu hoch.

In jeden Fall raten wir dringend an einen aufs Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen, um die Angelegenheit zu prüfen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt auch wenn es auf den ersten Blick oft so scheint.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen gerne.

Unsere Kanzlei konnte schon tausenden Betroffenen helfen!

Wenn möglich werden wir versuchen den Anspruch komplett abzuwehren. Unser Motto: Kein Geld an den Abmahner. Wenn es nicht anders geht, geben wir in ihrem Namen eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Den Zahlungsanspruch versuchen wie soweit wie möglich zu reduzieren, wenn nicht sogar gänzlich abzuwehren.

Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net