Abmahnung Wenn GmbH wegen Verletzung von Nutzungsrechten an Fotomaterial durch die Rechtsanwälte Partnerschaft Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner durch Veröffentlichung auf Homepage vom 23.10.2013

Abmahnung Wenn GmbH wegen Verletzung von Nutzungsrechten an Fotomaterial durch die Rechtsanwälte Partnerschaft Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner durch Veröffentlichung auf Homepage vom 23.10.2013
25.10.2013352 Mal gelesen
Uns wurde am 24.10.2013 eine Abmahnung der Wenn GmbH zur Bearbeitung vorgelegt, die durch die Rechtsanwälte Partnerschaft Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner ausgesprochen wurde.

Gerügt wird die Verwendung eines Fotos, an dem die Wenn GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen sollen. Diese sind der Wenn GmbH durch den beauftragten Fotografen übertragen worden.

Gefordert wird vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten.

Der geforderte Schadensersatz soll sich nach den sog. MFM Tabellen berechnen und wird in Höhe von 1570, 00 € von unserer Mandantschaft gefordert. Die Rechtsanwaltskosten belaufen sich auf 413, 90 € und sollen sich aus einem Gegenstandswert in Höhe 4655, 00 € ergeben, der sich im Hinblick auf die Unterlassung aus einen Wert von 3000, 00 €, einem Schadensersatzbetrag in Höhe von 1570, 00 € sowie Recherchekosten, die ebenfalls geltend gemacht werden, in Höhe von 85,00 € zusammensetzt.

Nach unserer Ansicht sollte die Abmahnung besonders im Hinblick auf die neue Gesetzeslage einer genauen Prüfung unterzogen werden. Ferner sollte immer genau geprüft werden, ob die Seite, auf der vermeintlich inkriminierte Fotos veröffentlicht werden, privat oder gewerblich genutzt werden. Wir sind Ihnen hierbei gerne bundesweit behilflich.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine Klage, einen Mahnbescheid wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir sind auf diesen Bereich spezialisiert und konnten bereits sehr vielen Abgemahnten in der ganzen Bundesrepublik helfen.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de