Filesharing Abmahnung nach neuem Recht! Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox - TV Serien How I met your Mother, New Girl

Filesharing Abmahnung nach neuem Recht! Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox - TV Serien How I met your Mother, New Girl
23.10.2013566 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen mit Schreiben vom 18.10.2013 für die Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen der angeblichen illegalen Verbreitung der TV-Serien "How I Met Your Mother" und "New Girl" im September 2013 ab.

Der Download bzw. die dadurch ermöglichte Verfügbarmachung zur Nutzung durch andere Tauschbörsennutzer z.B. per kostenlosen Download durch andere Tauschbörsennutzer soll über das Peer-to-Peer Netzwerk (Internet Tauschbörse) bittorent erfolgt sein.

Offiziell  werden die Serien hingegen kostenpflichtig bei iTunes oder Sony Video Unlimited  angeboten. Die Rechteinhaber erleiden mithin durch die illegale Verbreitung einen Schaden.

Auch nach der Reform des Urheberrechts durch das am 09.10.2013 in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken geht die Filmindustrie also weiter gegen etwaige Rechtsverletzungen vor.

Gefordert wird von der Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 965 als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Der obige Betrag setzt sich zusammen aus

750,- € Lizenzschadensersatz
215,- € Rechtsanwaltskosten

Es wird auf sichergestellte Ermittlunsergebnisse der Firma ipoque GmbH hingewiesen.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.

Soforthilfe

Es empfiehlt sich aber nach wie vor in den meisten Fällen nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

E-Mail an - info@harzheim.eu

Telefax an - 040 / 730 55 334

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten Sie auch unter http://www.harzheim.eu/abmahnung-erhalten/gegnerliste/waldorf-frommer/

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg