Waldorf Frommer - Neue Abmahnung nach Gesetzesänderung - jetzt werden 815,00 € gefordert

Waldorf Frommer - Neue Abmahnung nach Gesetzesänderung - jetzt werden 815,00 € gefordert
17.10.2013358 Mal gelesen
Die letzten Tage ist es ruhig um Waldorf Frommer geworden. Gespannt hat man darauf gewartet, wie Waldorf auf die Gesetzesänderung reagiert. Welche Summen werden nun verlangt?

Nun liegt uns eine erste Abmahnung von Waldorf Frommer für Majestic Filmverleih GmbH ("Ausgerechnet Sibirien") vor.

Jetzt fordert Waldorf Frommer 815,00 €. Wir haben hier darüber berichtet.

Waldorf Frommer hat wie von uns erwartet den Schadensersatz von ursprünglich 450,00 € auf 600,00 € erhöht. Den Aufwendungsersatz (Anwaltskosten) haben sie auf 215,00 € beziffert. Es wird ein Gegenstandswert von 1.000 € für den Unterlassungsanspruch und ein Gegenstandswert von 600 € für den Schadensersatzanspruch angesetzt. Hinzu kommt noch eine Auslagenpauschale von 20,00 €. Es wird nicht mehr wie früher eine 1,0 er Gebühr angesetzt, sondern die Regelgebühr von 1,3.

 

Wenn Sie Beratung in der Angelegenheit wünschen, können Sie sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
    • Anwalt.de
    • qype.de
 
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

www.ggr-law.com

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Pauschalangebot zur Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Übersenden Sie uns einfach Ihren Fall an die oben genannte Adresse.