Abmahnung – FAREDS – Malibu Media LLC – I Love James Deans

Abmahnung – FAREDS – Malibu Media LLC – I Love James Deans
08.10.2013309 Mal gelesen
Sie wurden abgemahnt? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr Schenk

Die Malibu Media LLC aus den USA lässt durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg aktuell den Film

I Love James Dean

Die Abmahnkanzlei behauptet in der Abmahnung, dass ein Upload vom Internetanschluss des Abgemahnten dokumentiert wurde. Um weiter Druck beim Abgemahnten aufzubauen, wird die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sehr kurz bemessen. Weiter wird in der Abmahnung mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht. Es werden fünfstellige Streitwerte genannt, welche häufig von den Abgemahnten mit einer Schadensersatzforderung verwechselt wird. Diese Streitwerte halten wir für weit überhöht.

Als Vergleichsbetrag wird ein Betrag in Höhe von 700 € gefordert.

Wir raten solche Abmahnungen sehr ernst zu nehmen. Es sollte in jedem Fall innerhalb der kurzen Frist auf die Abmahnung reagiert werden. Wir raten allerdings einen fachkundigen Rechtsanwalt zu beauftragen und nicht voreilig die vorformulierte und beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben,

Es sollte immer bedacht werden, dass die Abgabe einer falschen oder zu weit gefassten Unterlassungserklärung ein Leben lang gilt.

Häufig besteht die Möglichkeit sich gegen solche Abmahnungen zur Wehr zu setzen. So etwa, wenn nicht der Anschlussinhaber selber, sondern ein Dritter die Datei heruntergeladen hat.

Achtung: Die Malibu Media LLC lässt auch das illegale Bereitstellen folgender Werke abmahnen:

-          Truth or Dare

-          This Really Happened

-          Up Close and Personal

-          Pool Party For Three

-          Burning

-          X-Art - Ana - Hot Chocolate

-          Sacred Romance

Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts. Wir können aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit den Abmahnkanzleien die Erfolgsaussichten einschätzen. Selbst wenn der Vorwurf begründet sein sollte, sollte große Sorgfalt auf die Fassung der Unterlassungserklärung gelegt werden. Ebenso bestehen häufig Möglichkeiten zumindest den geforderten Betrag zu reduzieren.

 

Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schenk unter 0800 333 10 30 zur Verfügung.

Wir vertreten Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar.