Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox wegen „New Girl - Staffel 2 - Folge 22" (TV Folge)

Abmahnung Filesharing
04.10.2013257 Mal gelesen
In letzter Zeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München neben Filmen verstärkt auch die illegale Verbreitung von TV-Serien in Tauschbörsen wie z.B. bittorrent ab. Aktuell geht Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen der Verbreitung von „New Girl - Staffel 2 - Folge 22" gegen die Betroffenen vor.

In der Abmahnung werden Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz sowie Rechtsverfolgungskosten von insgesamt 473,00 Euro geltend gemacht. Zudem wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.

Bei den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer handelt es sich massenhaft verschickte Standardschreiben, die stets inhaltlich fast identisch sind. Die Abmahnung richtet sich an den jeweiligen Anschlussinhaber. Die Kanzlei Waldorf Frommer geht davon aus, dass der Anschlussinhaber auch tatsächlich die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Dies ist aber häufig nicht der Fall.

Was ist bei Erhalt einer Abmahnung zu tun?

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche tatsächlich berechtigt sind.

Es ist nicht zu empfehlen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben. Zwar wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung in vielen Fällen sinnvoll sein. Jedoch sind die den Abmahnungsschreiben beigefügten Unterlassungserklärungen häufig viel zu weit gefasst und müssen modifiziert werden. Die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollte aber nur mit anwaltlicher Hilfe geschehen, um Fehler zu vermeiden, die weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben können.

Auch wenn derartige Abmahnungen von Betroffenen oft als Abzocke aufgefasst werden, kann nur davor gewarnt werden, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Die in der Abmahnung gesetzten Fristen müssen auf jeden Fall beachtet werden, um zu verhindern, dass die Kanzlei Waldorf Frommer im Wege der einstweiligen Verfügung gegen Sie vorgeht.

Keinesfalls sollten Sie ohne vorherige Prüfung des Sachverhalts die geforderten Beträge bezahlen. Häufig kann zumindest eine Reduzierung der Forderung erreicht werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Gerne berate ich Sie bundesweit.

Die Bearbeitung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte übernehme ich zu einem vorab vereinbarten Pauschalpreis. So wissen Sie stets, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Auch eine Übernahme des Mandats im Rahmen der Beratungshilfe ist jederzeit möglich.

Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf Ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

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