Filesharing-Abmahnung durch Negele Zimmel Greuter Beller, Schulenberg & Schenk, .rka, Rasch Rechtsanwälte, Kornmeier & Partner, Zimmermann & Decker

Filesharing-Abmahnung durch Negele Zimmel Greuter Beller, Schulenberg & Schenk, .rka, Rasch Rechtsanwälte, Kornmeier & Partner, Zimmermann & Decker
02.10.2013391 Mal gelesen
Die Musik-, Film- und Softwareindustrie verfolgt Urheberrechtsverletzungen. Meist werden diese Verstöße über sog. Intertnettauschbörsen (z.B. BitTorrent, Emule, etc.) begangen. Hierbei stellt jeder Nutzer allen anderen Mitgliedern die jeweiligen Dateien zum Tausch bereit.

Wird ein solcher Verstoß ermittelt, kann eine Abmahnung folgen. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Ich verteidige BUNDESWEIT Mandanten gegen den Vorwurf der Rechtsverletzung. Ich helfe Ihnen!

 

In der Vergangenheit wurden z.B. von folgenden Kanzleien für unterschiedliche Auftraggeber urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen:

Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte für die G&G Media Foto-Film GmbH

.rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH

Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte für die Lenz / Jankuhn GbR

Zimmermann & Decker Rechtsanwälte für die tonpool Medien GmbH.

 

Die jeweilige Kanzlei fordert im Namen ihrer Auftraggeber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter wird die Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes gefordert. 

Die jeweilige abmahnende Kanzlei behauptet in der Abmahnung, dass ein Upload vom Internetanschluss des Abgemahnten dokumentiert wurde. 

Es gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der  kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de