Filesharing Abmahnung "Hangover 3" durch Waldorf Frommer 1.028 EUR muss ich bezahlen?

Filesharing Abmahnung "Hangover 3" durch Waldorf Frommer 1.028 EUR muss ich bezahlen?
02.10.2013366 Mal gelesen
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München) mahnen auch in diesem Herbst 2013 Kinofilme und DVD Neuerscheinungen wie z.B. den letzten Teil der Trilogie „Hangover“ im Auftrag ihrer Mandantin der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Internet-Tauschbörsen, wie z.B. bittorrent ab.

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer begehren mit dem Abmahnschreiben einen Betrag in Höhe von 1.028,00 EUR für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten und die Abgabe einer vorgefertigten auf Seite 6 der Abmahnung eingefügten Unterlassungserklärung für den Film "Hangover 3"

Was können Sie tun, müssen Sie in jedem Fall 1.028 EUR?

Zunächst sollte die als Vorschlag erstellte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung unterschrieben werden, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung ohne gleichzeitige Anerkennung der geltend gemachten weiteren Ansprüche zu unterzeichnen und abzugeben hilft ebenfalls zur Abgeltung des geforderten Unterlassungsanspruchs. Dabei sollten dringend die erwähnte Abgabefrist beachtet werden - ggf. ist bei zu kurzer Reaktionszeit eine Fristverlängerung zu fordern.

Im Abmahnschreiben wird zunächst von der Anscheinshaftung des Anschlussinhabers ausgegangen und daher werden sämtliche Ansprüche gegen den vermeintlichen Täter geltend gemacht. Sollte der Abgemahnte jedoch diese Vermutung mit entsprechenden günstigen Angaben widerlegen, so würden die Ansüprüche auch nicht mehr wirksam durchgesetzt werden können. Ob und inwieweit Ansprüche zu erfüllen sind und deren Höhe angemessen, muss im Einzelfall geprüft werden. Dennoch gehen bereits mehrere Gerichte von einer Begrenzung der Erstattungskosten der Rechtsanwaltskosten bei Streitwerten von nur noch 1.000 EUR bei privatem Umfang aus. Dies würde bedeuten, dass bereits die geforderten Anwaltskosten deutlich zu hoch angesetzt wären.

Sollten auch Sie Fragen zu einer erhaltenen Waldorf Frommer Abmahnung und zu den Ansprüchen bzw. zu Möglichkeiten der Vorbeugung vor weiteren Abmahnungen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit zum Pauschalpreis. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de

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