Abmahnung durch WALDORF FROMMER, Schulenberg & Schenk, Sasse & Partner, .rka Reichelt Klute Aßmann, FAREDS, Daniel Sebastian, Kornmeier & Partner u.a.

Abmahnung durch WALDORF FROMMER, Schulenberg & Schenk, Sasse & Partner, .rka Reichelt Klute Aßmann, FAREDS, Daniel Sebastian, Kornmeier & Partner u.a.
17.09.2013279 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Bewahren Sie Ruhe! Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag oder unterschrieben Sie die Unterlassungserklärung! Nehmen Sie stattdessen meinen kostenlosen Erstkontakt in Anspruch.

Unterschiedliche Rechteinhaber der Musik-, Film- und Softwareindustrie lassen Urheberrechtsverletzungen abmahnen.  Unter anderem verschicken nachstehende Kanzleien für die unterschiedlichen Auftraggeber solche urheberrechtlichen Abmahnungen:

 WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft (Iron Man 2)

 Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte für die G&G Media Foto-Film GmbH

 Sasse & Partner Rechtsanwälte für die Splendid Film GmbH (The Last Stand)

 .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH (Saints Row IV)

 FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Herrn Thomas Steengard (Emmelie de Forest - Only Teardrops)

 Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Adminstration GmbH

 Kornmeier & Partner Rechtsanwälte für die Lenz / Jankuhn GbR (Westbam - Rebel Heart).

 

Ein Ignorieren einer solchen Abmahnung kann nicht angeraten werden. Immer mehr Abmahnkanzleien beantragen bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht. Eine einstweilige Verfügung bedeutet ein extrem hohes Kostenrisiko für den Abgemahnten. Dieses Risiko gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Erst Recht ist von vorformulierten Unterlassungserklärungen aus Internetforen dringend abzuraten! Diese "kostenlosen" Unterlassungserklärungen sind meist von juristischen Laien pauschal formuliert und bergen weitreichende Risiken. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichte auf diesem Gebiet und der für Nicht-Juristen unübersichtlichen Rechtslage, kann in der Regel nur ein fachkundiger Rechtsanwalt die richtigen Erfolgsaussichten einer Verteidigung einschätzen.

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de