Abmahnung Waldorf Frommer – Olympus Has Fallen

Abmahnung Waldorf Frommer – Olympus Has Fallen
12.09.2013233 Mal gelesen
Die Anwälte von Waldorf Frommer sprechen Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an geschützten Filmwerken in Tauschbörsen aus. Aktuell werden Personen wegen der unerlaubten Verbreitung des Films „Olympus Has Fallen“ abgemahnt.

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wird die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 1.028,00 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke der Rechtsanwälte von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden.

Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote bereit, um so eine volle Kostentransparenz zu bieten.

Insbesondere in Hinblick auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte man als abgemahnte Person vorsichtig sein. In vielen Fällen beinhalten die der Abmahnung beigelegten und vorformulierten Erklärungen mehr Verpflichtungen als rechtlich notwendig sind. Bei der Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie stets innerhalb der von den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer sehr kurz bemessenen Abgabefristen handeln. Auf keinem Fall sollte die beigelegte Unterlassungserklärung ohne vorherige Absprache mit einem Anwalt unterschrieben werden.

Handeln Sie nicht vorschnell und holen Sie rechtskundigen Rat ein!

Auch wenn innerhalb der Abmahnung von Waldorf Frommer erhebliche Zahlungsansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, sollte vorerst eingehend von einem Anwalt geprüft werden, ob in Ihrem speziellen Einzelfall die Haftung gemindert oder ausgeschlossen werden kann.

Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer finden sie hier.

Kanzlei Wrase
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