Sie haben eine Abmahnung wegen einer Urheberechtsverletzung erhalten? Was tun?
Ich helfe Ihnen BUNDESWEIT! Rechtsanwalt Hämmerling ist auf solche Abmahnungen spezialisiert.
Zum Beispiel haben in der Vergangenheit folgende Anwälte für nachstehende Auftraggeber Abmahnungen verschickt:
WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Constantin Film Verleih GmbH (Scary Movie 5)
.rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH
Rechtsanwalt Daniel Sebastian für Herrn Roberts Diggs (Dark Fantasy)
Kornmeier & Partner Rechtsanwälte für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG.
Die jeweilige Kanzlei fordert im Namen ihrer Auftraggeber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter wird die Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes gefordert.
Viele Abgemahnte ignorieren eine solche Abmahnungen und hoffen darauf, dass die Angelegenheit im Sand verläuft. Zur Zeit versuchen unterschiedliche Rechteinhaber durch verschiedene Rechtsanwälte "Altfälle wiederzubeleben". So fordert z.B.
Rechtsanwalt Oliver Edelmaier für die Triple-X Entertainment Ltd. durch Mahnbescheide die Forderungen seiner Mandantschaft geltend zu machen.
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente aus Berlin versucht für die Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft Forderungen in Höhe von 750,- € geltend zu machen. Das Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente ist dabei mit der Überschrift "Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens" versehen.
In jedem Fall - egal ob aktuelle Abmahnung, Mahnbescheid oder Mahnschreiben - gilt: die Schreiben sollten ernst genommen werden.
Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt.
Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren. Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.
Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
Johnsallee 62
20148 Hamburg
Tel: 040 - 822 436 96
Fax: 040 - 822 436 98
Email: mail@abmahnsoforthilfe.de
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