Abmahnung Waldorf Frommer – Daft Punk – Random Access Memories

Abmahnung Waldorf Frommer – Daft Punk – Random Access Memories
06.09.2013312 Mal gelesen
Von der Kanzlei Waldorf Frommer liegt mir eine aktuelle Abmahnung vom 05.09.2013 vor. Gegenstand dieser Abmahnung ist der unerlaubte Upload des Musikalbums „Random Access Memories“ von der Gruppe „Daft Punk“.

Die urheberrechtlichen Ansprüche werden im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochen. In der Abmahnung werden 450,00 Euro Schadensersatz sowie 578,00 Euro Rechtsanwaltskosten gefordert.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen. Wir haben bereits sehr viele Mandanten gegen eine Abmahnung von Waldorf Frommer vertreten. Gern stehen wir auch Ihnen rechtsberatend zur Seite.

Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung durch Sie begangen wurde, kann die erhobene Forderung gemindert werden.

Die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie in keinem Fall unterschreiben. Denn oft enthalten diese höhere Zahlungsverpflichtungen als eigentlich notwendig sind. Zudem würden Sie mit der Abgabe dieser Erklärung die Schuld anerkennen. Wichtig ist daher stets die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der von Waldorf Frommer sehr kurz bemessenen Fristen. Holen Sie deshalb nach Erhalt einer solchen Abmahnung Rat von einem rechtskundigen Anwalt ein.

Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollten Sie keinesfalls ignorieren.

Sofern Sie eine Abmahnung wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots über Ihren Internetanschluss erhalten haben, kontaktieren Sie uns!

Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer.

Kanzlei Wrase
Tel.: 040 - 357 30 633
Fax: 040 - 357 30 634
Mail: office@kanzlei-wrase.de
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