Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung d. Daniel Sebastian, WALDORF FROMMER, WeSaveYourCopyrights, Kornmeier & Partner, Negele Zimmel Greuter Beller

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung d. Daniel Sebastian, WALDORF FROMMER, WeSaveYourCopyrights, Kornmeier & Partner, Negele Zimmel Greuter Beller
27.08.2013425 Mal gelesen
Unterschiedliche Rechtsanwaltskanzleien gehen für deren Auftraggeber und Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken gegen Internetanschlussinhaber vor, denen im Rahmen einer Abmahnung vorgeworfen wird, die Rechte an den jeweiligen geschützten Werken verletzt zu haben.

Dabei lautet der Vorwurf, über den Internetanschluss in einem Peer-to-Peer Netzwerk wurde Dritten die jeweiligen urheberrechtlich geschützten Werke zum Download angeboten. Zum Beispiel haben in der Vergangenheit folgende Kanzleien für nachstehende Rechteinhaber Abmahnungen:

 Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Adminstration GmbH ("Martin Solveig & The Cataracs - Hey Now (Feat Kyle)", "Mike Candys Feat. Evelyn & - Everboday", "Wankelmut And Emma Louise - My Head Is A Jungle (Radio Edit)", " Armin Van Buuren Feat Trevor Guthrie - This Is What It Feels Like", "Duke Dumont - Need U (100%)", "Chris Malinchak - So Good To Me", " DJ Antoine Vs Mad Mark - Sky Is The Limit")

 WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Sony Music Entertainment Germany GmbH (Black Ice - AC/DC (Album))

 WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Zooland Music GmbH

 Kornmeier & Partner Rechtsanwälte für Herrn Rolf Ellmer (Right In The Night 2013 - Jam & Spoon feat. Plavka vs. David May & Amfree)

 Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD.

Es wird regelmäßig auf eine sog. Vermutungshaftung abgestellt, die laut Bundesgerichtshof sagt, dass aufgrund der IP-Adressenzuordnung zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass Anschlussinhaber habe die Rechtsverletzung begangen. Die Realität zeigt jedoch, dass oft genug Dritte für die vorgeworfene Rechtverletzung verantwortlich sind.

 In jedem Fall gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können.

 Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de