Abmahnung Fareds - Oh Mia

Abmahnung Fareds - Oh Mia
14.08.2013360 Mal gelesen
Von den Rechtsanwälten von Fareds liegt mir aktuell eine Abmahnung vom 14.08.2013 vor. Gegenstand dieser Abmahnung ist der unerlaubte Upload des Films „Oh Mia“.

In der Abmahnung von Fareds wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 700,00 Euro gefordert.

Eine Abmahnung von Fareds sollte keinesfalls ignoriert werden.

Die Abmahnung wird ausgesprochen, da die Rechtsanwälte von Fareds davon ausgehen, dass Sie oder eine dritte Person über Ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Es wird konkret vorgeworfen, den Film "Oh Mia" innerhalb einer Tauschbörse anderen Benutzern zum Download angeboten zu haben. Dies ist oftmals schon dann der Fall, wenn der Film heruntergeladen wird. Gerade durch diesen Download findet im Hintergrund der Tauschbörse ein Upload statt, durch den die Möglichkeit für andere Tauschbörsennutzer geschaffen wird, diesen Film ebenfalls herunterzuladen.

Holen Sie rechtskundigen Rat ein!

Wichtig ist stets die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der in der Abmahnung ausgewiesenen Frist. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen.

Wir haben bereits sehr viele Mandanten vertreten die eine Abmahnung von Fareds erhalten haben. Gern stehen wir auch Ihnen rechtsberatend zur Seite.

Hier finden Sie unsere transparenten Pauschalangebote.

Kanzlei Wrase
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