Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag von Warner Bros Entertainment GmbH „The Dark Rises“

Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag von Warner Bros Entertainment GmbH  „The Dark Rises“
12.08.2013313 Mal gelesen
Derzeit mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverstößen ab.

Worum geht es bei der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer?

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist der Film "The Dark Rises". In dem Schreiben wird den abgemahnten Internetanschlussinhabern vorgeworfen den Film "The Dark Rises" auf einer Filesharing-Internetseite anderen Nutzern zur Verfügung gestellt zu haben. Dieses Anbieten sei auch ohne Einwilligung des Rechteinhabers erfolgt und daher eine Urheberrechtsverletzung.

Was wird gefordert?

Die Abgemahnten werden daher von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer im Auftrag ihrer Mandantschaft aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 956,00 Euro zu zahlen, um weiter rechtliche Schritte zu verhindern.

Dies sollten Sie beachten, wenn Sie auch eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Eine Abmahnung ist grundsätzlich die förmliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten für die Zukunft einzustellen. Dies bedeutet also, dass die Kanzlei Waldorf Frommer festgestellt hat, dass über Ihren Internetanschluss ein illegales Tauschbörsenangebot unterbreitet wurde. Auch wenn Sie sich die Abmahnung nicht erklären können und den Film nicht selber herunter geladen haben, ist es keinesfalls ratsam diese zu ignorieren. Dadurch könnten Sie die möglich entstandenen Kosten nur unnötig in die Höhe treiben.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer verlangen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00€. Sie sollten jedoch auf keinen Fall ohne weitere Rücksprache mit einem Anwalt eine Zahlung vornehmen. Häufig lässt sich der Betrag reduzieren und in manchen Fällen lässt sich eine Zahlung sogar gänzlich verweigern.

Insbesondere in Fällen, bei denen der Download durch Dritte verursacht worden ist, besteht die Möglichkeit sich effektiv zu verteidigen. In einigen Aufsehen erregenden Entscheidungen haben Gerichte in jüngerer Zeit die Rechte von Anschlussinhabern im Fall von Filesharing durch Dritte deutlich gestärkt. So kann ein Anschlussinhaber nicht mehr automatisch in Anspruch genommen werden, solange bestimmte Aufklärungs- und Überwachungspflichten eingehalten wurden. Dazu gehört unter anderem die Nutzer darüber zu informieren keine Tauschbörsen zu verwenden. In jedem Fall lohnt sich allerdings eine nähere Prüfung durch einen Rechtsanwalt, nutzen Sie hierzu die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung durch Kanzleien im Internet; sehr gerne auch durch uns!

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit ist eine Erklärung gemeint, in der Sie versprechen, zukünftig die Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH nicht mehr über das Internet zu beeinträchtigen. Grundsätzlich sollten Sie zwar zu Ihrem Schutz eine Unterlassungserklärung abgeben, damit gegen Sie keine einstweilige Verfügung ergehen kann, jedoch sind die meist angehängten vorformulierten Unterlassungserklärungen zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und können daher für Sie nachteilige Klauseln enthalten. Da eine Unterlassungserklärung jedoch ein Leben lang wirksam ist, ist es ebenfalls nicht empfehlenswert auf Muster-Unterlassungserklärungen aus dem Internet zurückzugreifen. Viel mehr sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, der Ihnen dann eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung ausarbeiten kann.

Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung alleine genügt jedoch nicht, um den Fall endgültig aus der Welt zu schaffen, da die Geldforderungen ja bestehen bleiben. Mehr zu dem Thema erfahren Sie auch in folgendem Artikel:

http://www.abmahnhelfer.de/modifizierte-unterlassungserklarung-reicht-das-nicht-aus

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort!

Werdermann | von Rüden

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