Abmahnung - Waldorf Frommer – Warner Bros. – The Dark Rises

Abmahnung - Waldorf Frommer – Warner Bros. – The Dark Rises
12.08.2013162 Mal gelesen
Abmahnung wegen illegalen Filesharing erhalten?

Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer urheberrechtliche Verstöße im Auftrag der die Warner Bros Entertainment GmbH ab. So etwa am Film

"The Dark Rises"

Gefordert wird neben einer der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz. Im Falle der Nichtzahlung werden weitere Konsequenzen angedroht.

Wir empfehlen die Abmahnung ernst zu nehmen. Es handelt sich keinesfalls um einen Scherz. Auch die Fristen sollten dringend beachtet werden.

Bei Nichteinhaltung droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Hierdurch entstehen erheblichen Mehrkosten. Die Streitwerte werden von den Gerichten zwischen 10.000 und 20.000 € angesetzt. Die Mehrkosten liegen daher bei mehreren tausend Euro.

Ebenso kann nicht empfohlen werden die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ebenso wenig sollte eine Vorlage aus dem Internet verwendet werden. Sofern die Abgabe einer Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden sollte, sollte diese auf den speziellen Fall zugeschnitten sein. Eine Beratung durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt halten wir für unerlässlich.

Gerne überprüfen wir Ihre Abmahnung und helfen Ihnen bei der Abwehr der Abmahnung.

Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.

Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei mit Sitz in Bremen vertritt seit Jahren bundesweit erfolgreich in urheberrechtlichen Angelegenheiten.

Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net