Abmahnung WeSaveYourCopyrights iAd. Xtreme Sound GmbH

Abmahnung WeSaveYourCopyrights iAd. Xtreme Sound GmbH
02.08.2013396 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte WeSaveYourCopyrights mbH erfreuen sich eines neuen Rechteinhabers, der Xtreme Sound GmbH. Im Auftrag der Extreme Sound GmbH mahnen die WeSaveYourCopyrights Anwälte aktuell den Musiktitel "Scheiss drauf (Peter Wackel)".

Auch wenn die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag einer neuen bislang mit Filesharing-Abmahnungen nicht in Erscheidnung getretenen Firma, der Xtreme Sound GmbH, abmahnen, hat sich doch inhaltlich an den Abmahnschreiben nichts geändert.

Wie üblich fordern die Rechtsanwälte WeSaveYourCopyrights die Abgabe eienr strafbewehrten Unterlassungs - und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 450,00 EUR für das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines einzelnen Musiktitels, hier des Titels "Scheiss drauf (Peter Wackel)". 

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Den Abmahnschreiben von Waldorf Frommer sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers, hier der Xtreme Sond GmbH, formuliert sind. Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern. Da das Musikstück Scheiss drauf (Peter Wackel) nicht unbedingt das einzige Werk im Repertoire der Xtreme Sound GmbH ist, kann es zu kostspieligen Folgeabmahnungen kommen, die durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung vermeidbar sind. Hier kann es unter Umständen sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben, um weitere Abmahnschreiben zu verhindern. Letzeres sollte allein schon deshalb gut überlegt werden, weil sich der Titel Scheiss drauf (Peter Wackel) auf verschiedenen Samplern, u.a. auf der Doppel-CD "Die ultimative Chartshow (Die erfolgreichsten Ballermann Hits) befindet.  Lassen Sie sich beraten!

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag iHv. 450 EUR bezahlen!

Weiter sollen auf keinem Fall der jeweils geforderte "Vergleichsbetrag" - hier 450 EUR -  ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden.

Bezüglich der geforderten Abschlagssummen ist also Vorsicht geboten. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge. Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich beraten!

Sofern die Abmahnung unberechtigt - oder teilweise unberechtigt - ist, steht den jeweils Betroffenen auch die Möglichkeit offen, die Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage zu parieren. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Xtreme Sound GmbH aufgrund der unerlaubten Verwertung des Musiktitels Scheiss drauf (Peter Wackel) erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Sievers & Collegen
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