Waldorf Frommer – Abmahnung wegen des Titels „Taffe Mädels“ ausgesprochen – Was tun?

Waldorf Frommer – Abmahnung wegen des Titels „Taffe Mädels“ ausgesprochen – Was tun?
29.07.2013451 Mal gelesen
Bei dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer handelt es sich um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Diese sollte man nicht einfach ignorieren, da dies kostenintensive Folgen nach sich ziehen kann.

In der Abmahnung wegen Filesharing bzw. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bzgl. des Titels Taffe Mädels fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem abgemahnten Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Der Pauschalbetrag setzt sich aus den Abmahnkosten und einem Schadensersatz zusammen.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass er über eine Tauschbörse bzw. einem P2P Netzwerk das urheberrechtlich geschützte Werk Taffe Mädels des Rechteinhabers Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH dermaßen öffentlich zugänglich gemacht habe, dass angeblich ein Gewerbliches Ausmaß erreicht worden sei.

Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber dem angeblichen Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH nicht nachkommen würde, wird mit der Beantragung einer Einstweiligen Verfügung oder Einreichung einer Klage gedroht.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, lassen Sie sich nicht zu Kurzschlusshandlungen verleiten, an deren Folgen Sie 30 Jahre gebunden sind. Dies ist dann der Fall,  wenn Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben an die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer zurücksenden. Den geforderten Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR sollten Sie ohne genaue Überprüfung, bestenfalls durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, nicht zahlen. Selbst wenn von Ihnen oder einem Dritten, dem Sie als Anschlussinhaber Zugang zu Ihrem Internetanschluss gegeben haben, die streitgegenständliche Datei Taffe Mädels heruntergeladen bzw. zum Download angeboten worden ist, ist es äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR angemessen ist. Wir sind der Ansicht, dass die Schadensersatzforderungen in der Regel weit überhöht sind.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir können Ihnen mit der Erfahrung aus über 8.500 Filesharing-Fällen weiterhelfen.

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

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