Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung d. Schutt, Waetke Rechtsanwälte, WALDORF FROMMER, WeSaveYourCopyrights, Sasse & Partner, FAREDS,Daniel Sebastian

Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung d. Schutt, Waetke Rechtsanwälte, WALDORF FROMMER, WeSaveYourCopyrights, Sasse & Partner, FAREDS,Daniel Sebastian
25.07.2013304 Mal gelesen
Die Musik-, Film- und Softwareindustrie verfolgt Urheberrechtsverletzungen. Meist werden diese Verstöße über sog. Intertnettauschbörsen (z.B. BitTorrent, Emule, etc.) begangen. Hierbei stellt jeder Nutzer allen anderen Mitgliedern die jeweiligen Dateien zum Tausch bereit.

Wird ein solcher Verstoß ermittelt, kann eine Abmahnung folgen. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Ich helfe Ihnen BUNDESWEIT! Rechtsanwalt Hämmerling ist auf solche Abmahnungen spezialisiert.

 

Zum Beispiel versenden folgende Rechtsanwaltskanzleien für nachstehende Auftraggeber Abmahnungen:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte für die TOBIS Film GmbH & Co. KG (Snitch)

WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Bastei Lübbe GmbH & Co. KG (Das verlorene Symbol - Dan Brown)

 WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Zooland Music GmbH (Party Shaker (R.I.O. Feat. Nicco)

 Sasse & Partner Rechtsanwälte für die Splendid Film GmbH (Systemfehler - Wenn Inge tanzt)

 FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Track by Track Records UG

 Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Adminstration GmbH.

 

Ein Ignorieren einer solchen Abmahnung kann nicht angeraten werden. Immer mehr Abmahnkanzleien beantragen bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht. Eine einstweilige Verfügung bedeutet ein extrem hohes Kostenrisiko für den Abgemahnten. Dieses Risiko gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Erst Recht ist von vorformulierten Unterlassungserklärungen aus Internetforen dringend abzuraten! Diese "kostenlosen" Unterlassungserklärungen sind meist von juristischen Laien pauschal formuliert und bergen weitreichende Risiken. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichte auf diesem Gebiet und der für Nicht-Juristen unübersichtlichen Rechtslage, kann in der Regel nur ein fachkundiger Rechtsanwalt die richtigen Erfolgsaussichten einer Verteidigung einschätzen.

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de