Abmahnung durch WALDORF FROMMER, Negele Zimmel Greuter Beller, Sasse & Partner, WeSaveYourCopyrights, Bindhardt & Lenz wegen Urheberrechtsverletzung

Abmahnung durch WALDORF FROMMER, Negele Zimmel Greuter Beller, Sasse & Partner, WeSaveYourCopyrights, Bindhardt & Lenz  wegen Urheberrechtsverletzung
23.07.2013243 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Kein Grund zur Panik! Dennoch gilt: Machen Sie keine Experimente. In der Regel sind diese Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ernst zu nehmen. Ein Ignorieren einer solchen Abmahnung kann teuer werden.

Wird ein solcher Verstoß ermittelt, wird i.d. R. eine Abmahnung verschickt. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Ich helfe Ihnen BUNDESWEIT!

Unterschiedliche Rechteinhaber der Musik-, Film- und Softwareindustrie lassen Urheberrechtsverletzungen abmahnen.  Unter anderem verschicken nachstehende Kanzleien für die unterschiedlichen Auftraggeber solche urheberrechtlichen Abmahnungen:

 WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment GmbH (The Dark Knight Rises)

 Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

 Sasse & Partner Rechtsanwälte für die Splendid Film GmbH (Systemfehler - Wenn Inge tanzt oder Stolen)

 Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die ReFX Audio Software Inc.(Nexus 2)

 Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte für die Selfmade Records (Kollegah & Farid Bang: Jung, Brutal, Gutaussehend 2).

 

Die jeweilige Kanzlei fordert im Namen ihrer Auftraggeber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter wird die Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes gefordert. 

Die jeweilige abmahnende Kanlzei behauptet in der Abmahnung, dass ein Upload vom Internetanschluss des Abgemahnten dokumentiert wurde. 

Es gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de