Waldorf Frommer Abmahnungen und Erfahrungen mit der Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing
22.07.2013385 Mal gelesen
Wir berichteten letzten Freitag über die 100.000. Abmahnung, die Waldorf Frommer in 2013 verschickt haben. Was erwartet die Abgemahnten? Zahlen, nicht zahlen? Verklagen lassen?

100.000 Abmahnungen! Die Waldorf Frommer Abmahnungen und die jeweiligen Erfahrungen mit der Kanzlei Waldorf Frommer lassen erkennen, dass die Forderungen der meisten Abmahnfälle eingeklagt werden, wenn der Abgemahnte nicht gewillt ist zu zahlen. Die Klagen werden erfahrungsgemäß innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist eingereicht. Dies haben die letzten sieben Jahre gezeigt. Wir prüfen für unsere abgemahnten Mandanten dabei im Vorfeld, ob eine gerichtliche Klärung Aussicht auf Erfolg bietet oder ob es kostengünstiger wäre, einen außergerichtlichen Vergleich abzuschließen, der den Abmahnfall rechtssicher zum schnellen Abschluss bringt. Auf diese Weise können in vielen Fällen unnötige Kosten vermieden werden. Wenn der Fall allerdings Verteidigungsmöglichkeiten bietet, raten wir unseren Mandanten an, keine Unterlassungserklärung abzugeben und auch kein Geld an die Kanzlei Waldorf Frommer zu zahlen.