Filesharing-Abmahnungen: Wie sind die Abmahner an Ihre Daten gelangt?

Filesharing-Abmahnungen: Wie sind die Abmahner an Ihre Daten gelangt?
15.07.2013240 Mal gelesen
Häufig fragen Abgemahnte, denen illegale Tauschbörsennutzung vorgeworfen wird: Wie ist der Abmahner an meine Daten gelangt? Und außerdem habe ich nachgesehen - die IP-Adresse, die in der Abmahnung genannt wird, ist gar nicht meine. Ist das nicht alles illegal?

Der Abmahner kann Sie anhand der IP-Adresse finden.

In der Regel läuft das so ab:

Sogenannte "Antipiracy-Firmen" ermitteln die IP-Adressen der Filesharer.

Um an die Daten derjenigen zu gelangen, die den IP-Adressen zuzuordnen sind, wird von der beauftragten Abmahnkanzlei gemäß § 101 Absatz 9 UrhG beim zuständigen Landgericht ein richterlicher Beschluss beantragt. Auf der Grundlage des Beschlusses verlangt die beauftragte Abmahnkanzlei bei dem Internetprovider dann Auskunft über die Daten, die der IP-Nummer zugeordnet sind. Der Provider gibt dazu dann Name und Anschrift des Nutzers heraus.

Im Gegensatz zu der statischen IP-Adresse wird die dynamische IP-Adresse bei jeder Einwahl neu vergeben. Die dynamische IP-Adresse ist also nicht mit der statischen IP-Adresse zu verwechseln.

Weitere Informationen zu Filesharing-Abmahnungen finden Sie hier auf der Seite der Anwaltskanzlei Wienen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können sich gerne auch telefonisch an die Anwaltsanzlei Wienen wenden,

Tel.: 030 - 390 398 80

Ihre Erstanfrage ist kostenfrei.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen.

Wir beraten und vertreten Abgemahnte bundesweit.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Anwaltskanzlei Wienen
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
www.kanzlei-wienen.de