Der Abmahner kann Sie anhand der IP-Adresse finden.
In der Regel läuft das so ab:
Sogenannte "Antipiracy-Firmen" ermitteln die IP-Adressen der Filesharer.
Um an die Daten derjenigen zu gelangen, die den IP-Adressen zuzuordnen sind, wird von der beauftragten Abmahnkanzlei gemäß § 101 Absatz 9 UrhG beim zuständigen Landgericht ein richterlicher Beschluss beantragt. Auf der Grundlage des Beschlusses verlangt die beauftragte Abmahnkanzlei bei dem Internetprovider dann Auskunft über die Daten, die der IP-Nummer zugeordnet sind. Der Provider gibt dazu dann Name und Anschrift des Nutzers heraus.
Im Gegensatz zu der statischen IP-Adresse wird die dynamische IP-Adresse bei jeder Einwahl neu vergeben. Die dynamische IP-Adresse ist also nicht mit der statischen IP-Adresse zu verwechseln.
Weitere Informationen zu Filesharing-Abmahnungen finden Sie hier auf der Seite der Anwaltskanzlei Wienen.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können sich gerne auch telefonisch an die Anwaltsanzlei Wienen wenden,
Tel.: 030 - 390 398 80
Ihre Erstanfrage ist kostenfrei.
Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen.
Wir beraten und vertreten Abgemahnte bundesweit.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Anwaltskanzlei Wienen
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
www.kanzlei-wienen.de