Abmahnung Waldorf Frommer iAd. Sony Music GmbH für RANDOM ACCESS MEMORIES von DAFT PUNK

Abmahnung Waldorf Frommer iAd. Sony Music GmbH für RANDOM ACCESS MEMORIES von DAFT PUNK
10.07.2013311 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte WALDORF FROMMER versenden weiter Abmahnungen i.A.d SONY MUSIC ENTERTAINMENT GERMANY GmbH . Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist das Musikalbum RANDOM ACCESS MEMORIES von DAFT PUNK. Betroffene werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und 956 EUR zu zahlen.

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Wie gewohnt fordern die Rechtsanwälte mit den Abmahnschreibe auf, sich gegenüber der Sony Music Entertainment Germany GmbH strafbewehrt zu unterwerfen und einen pauschalen Ersatzbetrag in Höhe von 956 EUR zu bezahlen.

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Den Abmahnschreiben von Waldorf Frommer sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers, hier der Sony Music Entertainment Germany GmbH, formuliert sind. Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern. Da das Musikalbum RANDOM ECCESS MEMORIES von DAFT PUNK nicht das einzige im Repertoire der SONY MUSIC ENTERTAINMENT GERMANY GmbH ist, kann es zu kostspieligen Folgeabmahnungen kommen, die durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung vermeidbar sind. Unter Umständen kann es hier auch sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben, um weitere Abmahnungen anderer Rechteinhaber zu verhindern. Lassen Sie sich beraten!

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR bezahlen!

Weiter sollen auf keinem Fall der "Vergleichsbetrag" in Höhe von 956,00 EUR ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden.

Bezüglich der geforderten Abschlagssummen ist also Vorsicht geboten. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge. Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich beraten!

Sofern die Abmahnung unberechtigt - oder teilweise unberechtigt - ist, steht den jeweils Betroffenen auch die Möglichkeit offen, die Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage zu parieren. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte WALDORF FROMMER im Auftrag der SONY MUSIC ENTERTAINMENT GERMANY GmbH aufgrund der unerlaubten Verwertung des Musikalbums RANDOM ACCESS MEMORIES von DAFT PUNK erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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