Abmahnung durch .rka Reichelt Klute Aßmann, Schulenberg & Schenk, WALDORF FROMMER, Sasse & Partner, Daniel Sebastian, Zimmermann & Decker u.a.

Abmahnung durch .rka Reichelt Klute Aßmann, Schulenberg & Schenk, WALDORF FROMMER, Sasse & Partner, Daniel Sebastian, Zimmermann & Decker u.a.
01.07.2013313 Mal gelesen
Täglich werden in Internetbörsen hunderte Musik-, Film- und Softwaredateien heruntergeladen und zeitgleich zum Download bereitgestellt. Die Rechteinhaber dieser jeweiligen Werke beauftragen regelmäßig Anwaltskanzleien, um gegen diese Form der Verbreitung vorzugehen.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Ich helfe Ihnen BUNDESWEIT! Rechtsanwalt Hämmerling ist auf solche Abmahnungen spezialisiert.

 Zum Beispiel werden folgende Kanzleien von nachstehenden Rechteinhabern mit der Abmahnung dieser Urheberrechtsverletzungen beauftragt:

Zimmermann & Decker Rechtsanwälte von der tonpool Medien GmbH (Xavier Naidoo - Bei Meiner Seele)

Rechtsanwalt Daniel Sebastian von der DigiRights Adminstration GmbH (DJ Antoine - Bella Vita)

Sasse & Partner Rechtsanwälte von der WVG Medien GmbH (div. Folgen der TV- Serie The Walking Dead)

 WALDORF FROMMER Rechtsanwälte von der Warner Bros. Entertainment GmbH (Der Hobbit: Eine unerwartete Reise)

 Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte von der I-ON NEW MEDIA GmbH

 .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte von der Koch Media GmbH (Hitman Absolution)

Ein Ignorieren einer solchen Abmahnung kann nicht angeraten werden. Immer mehr Abmahnkanzleien beantragen bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht. Eine einstweilige Verfügung bedeutet ein extrem hohes Kostenrisiko für den Abgemahnten. Dieses Risiko gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Erst Recht ist von vorformulierten Unterlassungserklärungen aus Internetforen dringend abzuraten! Diese "kostenlosen" Unterlassungserklärungen sind meist von juristischen Laien pauschal formuliert und bergen weitreichende Risiken. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichte auf diesem Gebiet und der für Nicht-Juristen unübersichtlichen Rechtslage, kann in der Regel nur ein fachkundiger Rechtsanwalt die richtigen Erfolgsaussichten einer Verteidigung einschätzen.

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de