Abmahnung von WeSaveYourCopyRights – Glorious - Cascada

Abmahnung von WeSaveYourCopyRights – Glorious - Cascada
01.07.2013398 Mal gelesen
Von der Rechtsanwaltsgesellschaft WeSaveYourCopyrights aus Frankfurt liegt mir aktuell eine Abmahnung vom 26.06.2013 vor. Gegenstand dieser Abmahnung ist die unerlaubte Verwertung einer urheberrechtlich geschützter Tonaufnahme. In diesem Fall handelt es sich um den Titel „Glorious“ von „Cascada“.

In der Abmahnung von WeSaveYourCopyrights wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 450,00 Euro gefordert.

Eine Abmahnung von WeSaveYourCopyrights sollte keinesfalls ignoriert werden.

Wichtig ist stets die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der in der Abmahnung ausgewiesenen Frist. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen.

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Sollte das Musikstück "Glorious" von Cascada nicht durch Sie selbst zum Download bereitgestellt worden sein, kann grundsätzlich die Haftung vermindert, wenn nicht sogar vollständig ausgeschlossen werden. Sofern zugleich auch ein W-LAN-Netzwerk betrieben wird und die notwendigen und von der Rechtsprechung geforderten Sicherungsvorkehrungen unternommen wurden, können sämtliche Ansprüche wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zurückgewiesen werden. Sollte die Sicherungsvorkehrungen nicht vollständig eingerichtet worden sein, kann die Haftung gemindert werden.

Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.

Wir haben bereits sehr viele Mandanten vertreten die eine Abmahnung von WeSaveYourCopyrights erhalten haben. Gern stehen wir auch Ihnen rechtsberatend zur Seite.

Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote bereit, um so eine volle Kostentransparenz zu bieten.

Kanzlei Wrase
Tel.: 040 - 357 30 633
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