Negele Zimmel Greuter Beller | Hilfe bei Abmahnung Filesharing

Negele Zimmel Greuter Beller | Hilfe bei Abmahnung Filesharing
18.06.2013404 Mal gelesen
Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie eine Abmahnung Negele Zimmel Greuer Beller wegen eines Filmwerks erhalten haben.

Sie haben eine Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller erhalten und wollen optimal reagieren? Wir helfen Ihnen gerne, lesen Sie hier:

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller vertritt verschiedene Filmrechteinhaber, unter anderem die die M.I.C.M. MIRCOM Internation Content Management & Consulting LTD. in Zypern. Dieser Rechteinhaber verfolgt die illegale Verbreitung seiner "Filme" in Internettauschbörsen durch die Kanzlei Negele aus Augsburg.

Dieses vorgeworfene Verhalten stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Allerdings ist fraglich, ob der Anschlussinhaber hierfür haftet. Negele Zimmel fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung Beträge ab € 700,00 an Schadensersatz. Hier hat sich die Rechtsprechung in den letzten Monaten zugungsten des Anschlussinhabers geändert. Immer, wenn Dritte den Anschluss auch nutzen, kann neben der Tätervermutung auch die Störerhaftung entfallen mit der Folge, dass die Abmahnung rechtswidrig war.

Geben Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung ab!

Betroffene sollten niemals die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung abgeben. Diese stellt ein Schuldeingeständnis dar. Durch Modifikation der Unterlassungserklärung lassen sich die rechtlichen Folgen für Sie deutlich mildern.

Zahlen Sie nicht € 100,00 an die Abmahnkanzlei!

Ebenso stellt jede Zahlung an die Abmahnkanzleien, insbesondere eine Zahlung von € 100,00 bis € 200,00, ein Schuldeingeständnis dar, das jede weitere Verteidigung unmöglich macht. 

Wie ist die Rechtlage?

Die Forderungen sind in vielen Fällen ungerechtfertigt. So kann vom Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst für den Download verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2012 - I ZR 74/12 "Morpheus"). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese einsichtsfähig sind und zuvor entsprechend belehrt wurden. Ebenso verhält es sich in Fällen, in denen der Anschlussinhaber verheiratet ist. Auch hat das OLG Frankfurt (Beschluss vom 22.03.2013,  Az. 11 W 8/13) entschieden, dass zwischen Ehepartnern keine anlasslosen Belehrungs- oder gar Überwachungspflichten in Bezug auf das Verbot der Tauschbörsennutzung bestehen. Aber selbst wenn keine dieser beiden Fälle vorliegt, lassen sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Lassen Sie sich von uns beraten und schreiben Sie nichts selbst. Die Rechtslage ist kompliziert.

Was tun? Wichtige Handlungstipps

  • Halten Sie unbedingt die gesetzten Fristen ein
  • Unternehmen Sie nichts selbst.
  • Geben Sie insbesondere nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung ab.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben tausende Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller bearbeitet. 


Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Spezialisiert auf Filesharing-Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise
  • Jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.