Abmahnung rka Rechtsanwälte iAd Koch Media GmbH, "Dead Island Riptide", Computerspiel

Abmahnung rka Rechtsanwälte iAd Koch Media GmbH, "Dead Island Riptide", Computerspiel
18.06.2013290 Mal gelesen
rka Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen im Auftrag der Koch Music GmbH. Es geht dabei um die angebliche Verletzung von Rechten an dem Computerspiel "Dead Island Riptide ".

 Der Abmahnung ist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Was ist zu tun, wenn eine Abmahnung im Briefkasten ist?

Anwaltlicher Rat sollte noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Wie in Ihrem Fall vorzugehen ist, hängt von den Einzelfallumständen ab. Nehmen Sie daher spezialisiertes Anwaltswissen in Anspruch.  Es wird davon abgeraten, die Abmahnung zu ignorieren - hier kann ein teures gerichtliches Verfahren drohen. Sie sollten aber auch auf keinen Fall den geforderten Betrag bezahlen und die beigefügte Erklärung unterzeichnen. Zum einen ist der geforderten Betrag häufig überhöht. Zum anderen sind mit der Unterzeichnung der beigefügten Erklärung diverse negative Folgen verbunden.

Es lohnt sich also der Weg zu Fachanwälten im Urheber- und Medienrecht. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

In der Regel wird eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat.

Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder die Reduzierung der Zahlungsforderungen.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Rechtsprechung sind diverse Punkte individuell zu prüfen.

Hier finden Sie weitere Informationen über aktuelle Filesharing-Urteile.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Den Mandanten steht das Fachanwaltswissen im Urheber- und Medienrecht zur Verfügung.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Tel. 030 - 390 398 80.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn anwaltlicher Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien und Wirtschaft

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