Abmahnung Rechtsanwälte RKA - Reichelt, Klute, Aßmann - iAd. Koch Media GmbH - Dead Island Riptide

Abmahnung Rechtsanwälte RKA  - Reichelt, Klute, Aßmann - iAd. Koch Media GmbH - Dead Island Riptide
17.06.2013502 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte RKA (Reichelt, Klute Aßmann) mahnen weiter im Auftrag der Koch Media GmbH ab. Aktuell geht es um das PC-Spiel DEAD ISLAND RIPTIDE. Gefordert wird wie üblich eine Unterlassungserklärung und - neuerdings - ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.500 EUR.

Die Rechtsanwaltskanzlei RKA - Reichelt, Klute, Aßmann - maht wie seit Jahren weiter im Auftrag der Koch Media GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter PC-Spiele in P2P-Netzwerken ab. Aktuell geht es um das Spiel DEAD ISLAND RIPTIDE.

Wie auch sonst bei Abmahnschreiben der Rechtsanwälte RKA (Reichelt, Klute Aßmann) ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, als auch die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 1.500,00 EUR.

 Vorsicht ab Unterzeichnung der Unterlassungserklärung: Es drohen kostenpflichtige Folgeabmahnungen!!

Den Abmahnschreiben von der Rechtsanwälte RKA Reichelt, Klute, Aßmann sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers, hier zugunsten der Koch Media GmbH, formuliert sind. Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern. Insbesondere sollte regelmäßig darauf geachtet werden, dass keine weiteren Abmahnungen (sog. Folgeabmahnungen) im Auftrag desselben Rechteinhabers, der Koch Media GmbH, ausgesprochen werden können. Sollten neben dem abgemahnte PC-Spiel DEAD ISLAND RIPTIDE noch anderer Spiele oder Teile anderer Spiele geladen worden sein,  kann es unter Umständen sinvoll sein, weitere Abmahnschreiben anderer Rechteinhaber bzw anderer Rechtsanwälte durch sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen zu verhindern. Lassen Sie sich beraten!

Nicht ungeprüft bezahlen!

Weiter sollen auf keinem Fall der "Vergleichsbetrag" in Höhe von 1.500,00 EUR ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden. Ebenfalls problematisch sind die Fälle, in denen der Ehegatte des Anschlussinhabers für den vorgeworfenen Down- bzw. Upload verantwortlich sind. diese Konstellation wurde jüngst vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 22.03.2013 (Az.: 11 W 8/13) entschieden; Das OLG Frankfurt urteilte hier aus, dass zwischen Ehepartnern keine anlasslosen Belehrungs- oder gar Überwachungspflichten in Bezug auf das Verbot der Tauschbörsennutzung bestehen. Aber selbst wenn keine dieser beiden exemplarischen Fallgruppen vorliegt, lassen sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Lassen Sie sich beraten!

Bezüglich der geforderten Abschlagssummen ist also Vorsicht geboten. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge. Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich beraten!

Sollte die Abmahnung gegen Sie ganz oder teilweise unberechtigt sein, besteht unter Umständen die Möglichkeit, sich nicht nur gegen die Abmahnung zu verteidigen, sondern aktiv den "Angriff" über zu gehen mit Hilfe einer sog. negative Feststellungsklage. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei RKA - Reichelt, Klute, Aßmann im Auftrag der Koch Media  GmbH aufgrund des angeblichen Uploads des PC-Spiels DEAD ISLAND RIPTIDE betroffen sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne. Der telefonische Erstkontakt ist bei uns immer kostenfrei.

Sievers & Collegen
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