Zahlreiche Internetuser erhalten derzeit durch die Rechtsanwälte waldorf Frommer aus München, welche im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH handelt.
Den Nutzern wird vorgeworfen, sie hätten den Film "Der Hobbit" illegal über eine Tauschbörse (bittorrent) heruntergeladen bzw. zum upload bereitgehalten zu haben.
Neben einer strafbewähren Unterlassungserklärung wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von € 956,00 Euro gefordert. Kommt man dieser Forderung nicht nach wird damit gedroht, dass gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Sie wissen nicht wie Sie auf diese Abmahnung reagieren sollen?
Zunächst gilt! Lassen Sie keine Fristen verstreichen
Unterzeichnen Sie nicht voreilig die mitgeschickte Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall nur abgeänderter Form abgegeben werden, wenn die Abgabe einer Unterlassungserklärung überhaupt in Frage kommt.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt!
So hat etwa das OLG Köln, 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11 als auch AG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.05.2012, Az.: 32 C 157/12 festgestellt, dass es keine generelle Haftung für den Anschlussinhaber gibt, wenn der Ehepartner den Film heruntergeladen hat.
Auch wenn Kinder, Mitbewohnern, Mieter usw. die Tat begangen haben bestehen unter Umständen Möglichkeiten die Abmahnung abzuwehren.
Aber selbst, wenn Sie es waren können die Kosten unter Umständen erheblich reduziert werden.
Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei mit Sitz in Bremen vertritt seit Jahren bundesweit erfolgreich in urheberrechtlichen Angelegenheiten.
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Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net