Abmahnung Filesharing: Sekundäre Beweislast, Familienanschluss - LG Köln

Abmahnung Filesharing: Sekundäre Beweislast, Familienanschluss - LG Köln
11.06.2013266 Mal gelesen
Das Landgericht Köln hat einen Familienvater zu Abmahnkosten und Schadensersatz in einer P2P-Urheberrechtssache verurteilt.

Das Urteil vom 05.06.2013, Az.: 28 O 346/12 betrifft die Frage der sekundären Beweislast eines Anschlussinhabers - konkret ging es um einen Familienvater. Obwohl unstreitig war, dass seine Angehörigen die Tat nicht begangen hatten und auch der Familienvater nicht online war, verurteilte ihn das Gericht.

Das Landgericht Köln überspannt in seiner Entscheidung die Anforderungen an die sekundäre Beweislast eines Anschlussinhabers. Es stellt sich die Frage, wie der Anschlussinhaber - wenn er selbst die angebliche Tat nicht erklären kann - die sekundäre Beweislast erfüllen können soll.

Noch dazu bezieht sich das Gericht auf das OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11). Das OLG Köln erklärt darin, dass die sekundäre Darlegungslast in der Regel nicht so weit gehen könne, dass der Anschlussinhaber durch eigene Nachforschungen aufklären müsse, wer Täter der Rechtsverletzung sei.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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