Illegaler Up-/Download - Abmahnung durch Rainer Munderloh, Waldorf Frommer, FAREDS, Sasse & Partner, Tobias Selig oder Negele Zimmel Greuter Beller

Illegaler Up-/Download - Abmahnung durch Rainer Munderloh, Waldorf Frommer, FAREDS, Sasse & Partner, Tobias Selig oder Negele Zimmel Greuter Beller
04.06.2013395 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Bewahren Sie Ruhe! Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag oder unterschrieben Sie die Unterlassungserklärung! Nehmen Sie stattdessen meinen kostenlosen Erstkontakt in Anspruch.

Bei dem Thema Filesharingabmahung sollte man auf Nummer sicher gehen. Zu unübersichtlich ist hier die in Rechtsprechung für juristische Laien. Dennoch findet man immer wieder in div. Internetforen unterschiedlichste Hinweise zu diesem Thema. Angefangen von dem "Ratschlag" erst gar nicht auf eine solche Abmahnung zu reagieren. Dieser "Ratschlag" kann teuer werden, wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird. 

Daher gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!

Z.B. lassen nachstehende Auftraggeber durch unterschiedliche Kanzleien und  Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen versenden. 

Die RGF Productions Ldt. durchRechtsanwalt Rainer Munderloh 

Constantin Film Verleih GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH oder Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Frommer aus München

Jens Kindervater und Frank Bülles durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 

WVG Medien GmbH durch Sasse & Partner Rechtsanwälte 

AEGIS Multimedia Service GmbH durch Rechtsanwalt Tobias Selig 

M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch Negele Zimmel Greuter Beller 

Die jeweilige Abmahnung beinhaltet den Vorwurf eines Rechtsverstoßes auf einer sog. Internettauschbörse. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss eine urheberrechtlich geschützte Datei zum Upload angeboten. Daher habe der Rechteinhaber und Auftraggeber der jeweiligen Abmahnkanzlei einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt.

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de