Abmahnung Sasse & Partner iAd. Senator Film Verleih GmbH für SILVER LININGS

Abmahnung Sasse & Partner iAd. Senator Film Verleih GmbH für SILVER LININGS
27.05.2013669 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnen im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung des Filmes SILVER LININGS ab. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eins pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 800,00 EUR.

Die Rechtsanwälte Sasse & Partner versenden weiter Abmahnungen im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH aufgrund der unerlaubten Verwertung verschiedenster Filmwerke. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist das Filmwerk SILVER LININGS. Betroffenen wird von den Rechtsanwälten Sasse & PArtner  vorgeworfen, das Filmwerk Silver Linings im Rahmen einer Tauschbörse Dritten zum kostenlosen Download angeboten zu haben.

Wie üblich fordern die Rechtsanwälte Sasse & Partner für den von ihnen vertretenen Rechteinhaber die Abgabe einer lebenslänglich bindenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 EUR für das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerkes Silver LInings. 

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Den Abmahnschreiben von Sasse & Partner sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers, hier der Senaor Film Verleih GmbH, formuliert sind. Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern. Gerade für Sereienliebhaber wird es wichtig sein, eine Unterlassungserklärung zu verfassen, die weitere Abmahnungen (Folgeabmahnungen) für andere Filmwerke, an denen die Senator Film Verleih GmbH Verwertungsrechte hat, auszuschließen. Kostspieliege Folgeabmahnungen bzw. Mehrfachabmahnungen lassen sich verhindern. 

Lassen Sie sich beraten!

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00 EUR bezahlen!

Weiter sollte auf keinem Fall der "Vergleichsbetrag" in Höhe von 800,00 EUR ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden. Ebenfalls problematisch sind die Fälle, in denen der Ehegatte des Anschlussinhabers für den vorgeworfenen Down- bzw. Upload verantwortlich sind. diese Konstellation wurde jüngst vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 22.03.2013 (Az.: 11 W 8/13) entschieden; Das OLG Frankfurt urteilte hier aus, dass zwischen Ehepartnern keine anlasslosen Belehrungs- oder gar Überwachungspflichten in Bezug auf das Verbot der Tauschbörsennutzung bestehen. Aber selbst wenn keine dieser beiden exemplarischen Fallgruppen vorliegt, lassen sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Lassen Sie sich beraten!

Bezüglich der geforderten Abschlagssummen ist also Vorsicht geboten. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge. Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich beraten!

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH aufgrund der unerlaubten Verwertung des Filmwerkes SILVER LININGS erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90

Sievers & Collegen
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