Illegaler Download bzw. Upload - Abmahnung durch .rka Reichelt Klute Aßmann, WALDORF FROMMER, NIMROD, Kornmeier &Partner, Negele Zimmel Greuter Beller

Illegaler Download bzw. Upload - Abmahnung durch .rka Reichelt Klute Aßmann, WALDORF FROMMER, NIMROD, Kornmeier &Partner, Negele Zimmel Greuter Beller
24.05.2013436 Mal gelesen
Diverse Rechteinhaber lassen durch unterschiedliche Rechtsanwaltskanzleien urheberrechtliche Verstöße abmahnen. Die jeweiligen Kanzleien fordert im Namen ihrer Auftraggeber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Weiter wird die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes gefordert. Dieser kann zwischen 340,- und 3.000,- Euro betragen.

Zum Beispiel mahnen folgende Kanzleien für nachstehende Rechteinhaber ab:

.rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH (z.B. Hitman Absolution) 

WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Sony Music Entertainment Germany GmbH ( z.B. Magnolia (Deluxe Edition) - Chakuza)

NIMROD RECHTSANWÄLTE für die Astragon Software GmbH (z.B. Bus Simulator 2012) 

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte  für die Emassy of Music GmbH (z.B. Passenger - Let Her Go)

Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die LFP Video Group, LCC

Dem Adressaten der jeweiligen Abmahnung wird vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Werke illegal anderen Tauschbörsennutzern zum Upload angeboten habe. Aufgrund dieser angeblich unberechtigten Vervielfältigung habe der Rechteinhaber nun Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter werden Sie als Abgemahnter aufgefordert, neben den Kosten der Abmahnung auch einen Schadenersatz an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung pauschaliert die Abmahnkanzlei die Gesamtforderung aus Schadenersatz und Anwaltskosten zu einem sog. Vergleichsangebot.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de