Waldorf Frommer: Abmahnung wegen Iron Man 3

Waldorf Frommer: Abmahnung wegen Iron Man 3
18.05.2013550 Mal gelesen
Aktueller Kinofilm Iron Man 3 Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer … was Sie jetzt beachten müssen

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet jüngst wieder Abmahnungen für illegalen Download des Filmwerkes "Iron Man 3". Den Angeschriebenen wird vorgeworfen, den Film "Iron Man 3" Über so genannte Peer-to-Peer-Netzwerk also Tauschbörsen herunter geladen zu haben. Waldorf Frommer verlangt nun wegen des angeblich öffentlichen Zugänglichmachens von Iron Man 3 einen pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 €. Zusätzlich sollen die betroffenen eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Dies sollten Sie immer beachten:

  1. Nie voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!

Eine Abmahnung ist grundsätzlich die förmliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten für die Zukunft einzustellen. Dies bedeutet also, dass die Kanzlei Waldorf frommer (bzw. die von ihr eingeschaltete Ermittlungsfirma namens Ipoque GmbH) festgestellt hat, dass über ihren Internetanschluss illegales Tauschbörsenangebot stattgefunden. Auch wenn Sie sich die Abmahnung nicht erklären können und den Film nicht selber herunter geladen haben, müssen Sie sich gleichwohl mit der Abmahnung auseinandersetzen, da sie gegebenenfalls immer noch als so genannter "Störer" in Anspruch genommen werden könnten.

Zahlen Sie zunächst nichts!

Waldorf Frommer verlangte regelmäßig für den Download des Spielsfilmes Iron Man 3 Schadensersatz Kosten in Höhe von 450 € und Anwaltskosten in Höhe von 506 €. Dabei geht Waldorf Frommer von einem Streitwert von 10.000 € aus. Lassen Sie sich nicht irritieren; der Streitwert ist hier nicht das was von ihnen gefordert werden könnte, sondern eine imaginäre Zahl, anhand der Waldorf Frommer die Rechtsanwaltsgebühren ermittelt. Aber nicht nur der Streitwert sondern auch der Schadensersatz Ist von der Höhe her zweifelhaft. Sie sollten deshalb auf keinen Fall ohne weitere Rücksprache mit einem Anwalt irgend eine Zahlung vornehmen. Häufig lässt sich der Betrag reduzieren und in manchen Fällen lässt sich eine Zahlung sogar gänzlich verweigern.

Insbesondere in Fällen, bei denen der Download durch Dritte verursacht worden ist, besteht die Möglichkeit sich effektiv zu verteidigen. In einigen Aufsehen erregenden Entscheidungen haben Gerichte in jüngerer Zeit die Rechte von Anschlussinhabern im Fall von Filesharing durch Dritte deutlich gestärkt. So kann ein Anschlussinhaber nicht mehr automatisch in Anspruch genommen werden, solange bestimmte Aufklärung und Überwachungspflichten eingehalten worden. Dazu gehört unter anderem die Nutzer darüber zu informieren, keine Tauschbörsen zu verwenden. In jedem Fall lohnt sich allerdings einen näherer Blick durch einen Rechtsanwalt, nutzen Sie hierzu die Möglichkeit kostenloser Ersteinschätzung durch Kanzleien im Internet; sehr gerne auch durch uns!

Vorsicht Unterlassungserklärung!

Um sich vor einem Vorgehen der Kanzlei Waldorf Frommer im Rahmen des so genannten einstweiligen Rechtsschutzes zu schützen, ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung in den meisten Fällen sinnvoll. Vorsicht ist allerdings geboten bei dem Vordruck, welchen Waldorf mitgeliefert und erst recht bei Selbsthilfeangeboten aus dem Internet. Bedenken Sie: Unterlassungserklärungen müssen immer ohne zeitliche Beschränkung abgegeben werden; sind also ein ganzes Leben lang bindend! Vertrauen Sie hier lieber einen fachkundigen Rechtsanwalt, der kennt die genauen Formulierungen und weiß wie sie am besten geschützt werden.

Sind auch Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen, dann laden wir Sie herzlich zu einem kostenlosen Erstgespräch ein. Rufen Sie uns unverbindlich unter der Tel.-Nr. 030 96535-855 an, schildern Sie uns Ihren Sachverhalt und wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam, welches Vorgehen in Ihrem Fall das beste wäre. Wir arbeiten dabei ausschließlich zu fairen Pauschaltarifen, damit Sie auch voll und ganz bilde darüber sind welche Kosten auf Sie zukommen. Eine Erstberatung ist bei uns in jedem Fall kostenlos!

Mehr Informationen zum Thema Abmahnung und zur Kanzlei Waldorf Frommer finden Sie auf unserer Website Abmahnhelfer.de.


Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort!

Werdermann | von Rüden

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