Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten?
Was tun?
Bleiben Sie ruhig.
- Notieren Sie sich die kurze Frist.
- Nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.
- Zahlen Sie und unterschreiben Sie nichts.
- Suchen Sie sich dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.
Ein Allgemeinanwalt wird Ihnen an dieser Stelle nicht helfen können.
Sie müssen bedenken, dass Sie´s auf der Gegenseite immerhin mit den größten Filmkonzernen der Welt und den dementsprechenden Anwälten zu tun haben.
Sollten Sie also bei einer solchen Abmahnung den Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Schaden sogar noch größer wird.
Sollten Sie jedoch untätig bleiben, also "den Kopf in den Sand stecken", kann es ebenfalls sehr viel teurer werden, weil dann die Abmahnkanzlei Schulenberg &Schenk eine einstweilige Verfügung bei Gericht einreichen wird, die mit weiteren, ganz erheblichen Prozesskosten verbunden sein würde.
Wenn man dann nicht die dementsprechende Rechtsprechung und die dementsprechenden Argumente kennt, verliert man einen solchen Prozess und zahlt weitere Tausende von Euros.
Lassen Sie sich also durch einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht helfen.
Unter knapper Fristsetzung wird nämlich von dem abgemahnten nicht nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung verlangt, sondern auch der Ersatz des Schadens und Rechtsanwaltskosten. Hierbei bietet die Abmahnkanzlei Schulenberg & Schenk einen Vergleichsbetrag von € 1.291,80
zur außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit an.
Rechtsanwalt Georg Schäfer hat sich in den letzten 6 Jahren auf dieses Thema spezialisiert und kennt die aktuelle Rechtsprechung und die dementsprechende Argumentation, wie man den Schaden entweder ganz oder zumindest ganz deutlich beseitigen kann.
Schicken Sie uns also eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de. oder rufen Sie uns an. Wir können Ihnen helfen. Es lohnt sich.
Georg Schäfer Rechtsanwalt