Abmahnung illegales Tauschbörsenangebot Waldorf Frommer 30.04.2013: Twentieth Century Fox Home Entertainment – New Girl – Staffel 2 – Folge 21: 471 €

Abmahnung Filesharing
07.05.2013526 Mal gelesen
Waldorf Frommer verschicken am 30.04.2013 erneut Abmahnung betreffend "illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss". Die Abmahnung wurde im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verschickt und betrifft die Fernsehserie New Girl - Staffel 2 - Folge 2.

Neue Abmahnung durch Waldorf Frommer vom 30.04.2013: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH - New Girl - Staffel 2 - Folge 21

Betreff:  "Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss"

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verschicken weiterhin im April 2013 zahlreiche Abmahnungen wegen illegalen Tauschbörsenangeboten. Auch diesmal erfolgen die Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Frankfurt am Main, und datieren beispielsweise vom 30.04.2013.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Fernsehserie New Girl - Staffel 2 - Folge 21 (TV-Folge): am 19.04.2013, also 11 Tage vor der Abmahnung,  in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten zu haben. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH   habe die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Werk eingeräumt erhalten.

Folgende Daten werden genannt:

Dateiname: New Girl - Staffel 2 - Folge 21 (TV-Folge):

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH  

Datum / Uhrzeit: z.b. 19.04.2013, 22:50:05 bis 29.01.2013,  23:59:45

IP-Adresse: z.B. 123.456.7.89

Ferner wird in einem gesondert beigefügten Ermittlungsdatensatz der Provider, die Benutzerkennung und der Anschlussinhaber genannt. Ferner wird neben dem Beginn zeitlichen Beginn des Angebots das Ende des Angebots, IP-Adresse, File Hash und das Werk genannt.

Im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsverfahren hat das zuständige Landgericht (der Beschluss des Landgerichts ist der Abmahnung stets beigefügt) mit Beschluss dem Provider gestattet, Auskunft über die Identität des zugehörigen Anschlussinhabers zu erteilen. Der Provider habe daraufhin mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse dem Anschluss des Anschlussinhabers zum Zeitpunkt der festgestellten Urheberrechtsverletzung zugewiesen war.

Der Anschlussinhaber wird aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben (Ein Entwurf ist der Abmahnung beigefügt) und eine pauschale Zahlung von 471,00 € zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist  für die Abgabe der Unterlassungserklärung und eine etwas längere Frist für die Zahlung des geforderten Schadensersatzes gesetzt. Die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärungen bei der Abmahnung vom 30.04.2013 endet am 10.05.2013, für die Zahlung am 21.05.2013

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

Auffallend ist, dass in den neuen Abmahnungen die verlangte Zahlungshöhe von den bisherigen Abmahnungen abweicht. Bislang wurden bei den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte bei Filmen stets Beträge von 956,00 EUR verlangt. Bei den neuen Abmahnungen in Bezug auf die Serie New Girl geht es um Beträge von 471,00 EUR. Dies ist möglicherweise ein Vorgriff darauf, dass der Gesetzgeber künftig die Abmahnkosten begrenzen will.

Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber oder durch denselben Rechtinhaber muss gesehen werden. Es gibt aber Möglichkeiten, um Folgeabmahnungen z.B. für andere Staffeln bz. Folgen der Serie zu verhindern.

Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte  nicht ohne Prüfung unterschrieben werden. Regelmäßig empfehlen sich Abwandlungen in Form einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung.

Ob die Forderung zurückgewiesen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Ggf. kommt auch eine vergleichsweise Einigung in Frage, die eine Reduzierung der Forderung beinhaltet.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind verstärkt dazu übergegangen, notfalls auch durch eine gerichtliche Auseinandersetzung die Ansprüche weiter zu verfolgen. Ein Ignorieren der Abmahnung kann daher erhebliche finanzielle Folgen haben.

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 

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Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und  Karlsruhe unterhält,  ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.  Der Betroffene profitiert nicht nur von der umfangreichen außergerichtlichen  Erfahrung der KANZLEI WEINER, sondern auch von der umfangreichen Prozesserfahrung.