Vielfach Abmahnungen der Twentieth Century Fox durch RAe Waldorf-Frommer

Abmahnung Filesharing
06.05.2013361 Mal gelesen
Uns liegen eine Reihe aktueller Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment vor, welche von den Rechtsanwälten Waldorf-Frommer aus München ausgesprochen werden.

 Zusätzlich zu den auch hier gestellten Forderungen nach Zahlung eines pauschal angesetzten Schadenersatzbetrages (437,- EUR, 732,- EUR oder 956,- EUR) ist bei diesen Abmahnungen insbesondere auch zu beachten, dass die Unterlassungserklärung vor einer eventuellen Unterzeichnung genau geprüft wird.

Anzumerken ist hier nicht nur der altbekannte Umstand, dass die Unterzeichnung der beigegebenen Erklärung ein Schuldanerkenntnis wäre, so dass hier so oder so allenfalls eine modifizierte Erklärung abzugeben wäre. Dazu ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass es sich hier um einen Unterlassungsvertrag handelt, der - wie alle Willenserklärungen - auslegungsfähig ist.

Vorsicht ist insbesondere auch aufgrund der Tatsache geboten, wenn nur einzelne Folgen abgemahnt worden sind. Da es sich meist um ganze Serien handelt, welche "getauscht" werden, drohen hier sicherlich in vielen Fällen Folgeabmahnungen.

In den meisten Fällen ist nach entsprechender Prüfung anzuraten, ein - richtig formuliertes - Unterlassungsversprechen abzugeben. Der Streit um die dann noch offene Kostenforderung wäre dann ggf. vergleichsweise endgültig zu beenden. Alternativ können die Kosten auch streitig gehalten und die Gegenseite gezwungen werden, diese entweder gerichtlich einzufordern oder aber insoweit nachzugeben.

Sofern Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne für eine kostenlose allgemeine Ersteinschätzung an uns wenden unter

Tel.0211-88242-291 (Düsseldorf) oder0251 / 20 86 80 - 30 (Münster), E-Mail: info@ra-kreuztor.de, Fax:0211-88242-200 (Düsseldorf)0251 / 20 86 80 - 50 (Münster).

Die Kontaktaufnahme ist für Sie unverbindlich.

Durch tausende außergerichtliche wie gerichtliche Vertretungen auf diesem Gebiet bundesweit verfügen wir über die entsprechende Erfahrung im Umgang mit Forderungen aus dem Bereich des Urheberrechts.